Samstag, 15. Juli 2017

Sommerferien- darf ich mein Kind früher aus der Schule nehmen?

Nein! Auch wenn die Flüge ein paar Tage vor Ferienbeginn oftmals günstiger sind: Das ist kein Grund für die Schulen, Kinder zu beurlauben.

Denn: Jedes Fernbleiben vom Unterricht muss die Schule bewilligen. Selbst bei Trauerfeiern, Familienfesten etc. haben Eltern keinen Rechtsanspruch auf die Beurlaubung ihres Kindes.


Ob und wofür ein Schüler freigestellt wird, entscheiden die Schulen. Und die sind – aus Angst vor Nachahmern – vor und nach den Ferien besonders streng. Einige Schulen (z. B. in NRW) verlangen konsequent in den letzten Schultagen vor den Ferien ein ärztliches Attest.


Rechtsexperte Dr. Otto Bretzinger: „Entpuppt sich eine Krankmeldung als Vorwand, früher in den Urlaub zu fahren, gilt das als Verstoß gegen die Schulpflicht und wird mit Bußgeldern bestraft. Die Höhe legen die einzelnen Bundesländer bzw Schulämter fest.“


In Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern werden Geldstrafen zwischen 50 und 300 Euro pro geschwänztem Schultag fällig. Auch am Flughafen können „Schulschwänzer“ böse Überraschungen erleben. Dort sind Polizisten angehalten, schulpflichtige Kinder zu kontrollieren, in Berlin wird von regelrechten Razzien berichtet.


Wer kein Attest der Schulleitung dabei hat, darf zwar fliegen, bekommt aber nach dem Urlaub Post vom Schulamt.


Quelle: http://www.bild.de/ratgeber/kind-familie/sommerferien/darf-ich-mein-kind-frueher-aus-der-schule-nehmen-52552176.bild.html

letzter Zugriff: 15.07.2017, 13.00 Uhr

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