Mittwoch, 16. Dezember 2009

2010

.............
" Das neue Jahr sieht mich freundlich an,
und ich lasse das alte mit seinem Sonnenschein und seinen Wolken ruhig hinter mir."
Johann Wolfgang von Goethe
...............
Ich möchte den Jahreswechsel zum Anlass nehmen, um Ihnen, liebe Eltern, für die angenehme Zusammenarbeit herzlich zu danken.
Ich wünsche Ihnen allen ein gesundes neues Jahr!
..............
Silke Giers
..................
_______________________________________________________________

Besinnliches zur Weihnachtszeit

E-Mail für Oma

Alle in seiner Klasse hatten eine Oma, nur Michael nicht. Die meisten hatten sogar zwei und noch einen Opa dazu. Michael hatte zwar einen Opa, den Vater seiner Mutter, aber den mochte er nicht und hätte ihn gerne gegen eine Oma eingetauscht.
Gerade jetzt, kurz vor Weihnachten, war eine Oma unbezahlbar. Sein Freund Moritz hatte sich von seiner eine neue Playstation gewünscht. Seine Eltern hatten kein Geld dafür, aber die Oma hatte ihre Rente und nur ein Enkelkind. Was machte sie also? Sie erfüllte Moritz jeden Wunsch – zum Entsetzen der Eltern!

Michael hatte auch jede Menge Wünsche, die seine Eltern ihm nicht erfüllen konnten. Aber im Unterschied zu Moritz hatte er keine Oma. Und das empfand er als sehr ungerecht. Was hatte er getan, dass er ohne Oma dastand?
„Vielleicht kann man eine mieten!“, schlug Moritz hilfsbereit vor. „Mein Vater sagt, heutzutage kannst du alles mieten.“
Moritz brachte auch gleich am nächsten Tag eine Telefonnummer mit. „Wenn meine Tante abends eingeladen ist, ruft sie da an und die schicken eine Oma oder einen Opa vorbei, die auf meine kleine Cousine aufpassen.“
Moritz rief sofort an, aber es stellte sich heraus, dass man diese Omas und Opas nur stundenweise mieten konnte.
Die Zeit drängte. In acht Wochen war Weihnachten und keine Oma in Sicht.
„Stell eine Anzeige ins Internet!“, schlug Moritz vor.
„Du spinnst ja!“, meinte Michael. „Wer soll denn die Anzeige lesen? Hast du schon mal eine Oma gesehen, die im Internet surft?“
Moritz schüttelte den Kopf. Seine Oma strickte und malen konnte sie auch gut. Im Keksebacken war sie sogar besser, als der Bäcker im Einkaufszentrum. Aber mit Computern hatte sie nichts am Hut. „Das ist nichts für meine Generation!“, sagte sie immer wieder, wenn Moritz ihr vorführen wollte, was er von ihrem geschenkten Geld an Zubehör für seinen Computer gekauft hatte.
Michael hatte sich schon fast mit dem Gedanken abgefunden, dass er nicht mehr rechtzeitig vor Weihnachten eine Oma finden würde, als ihm der Zufall zu Hilfe kam.
Er saß an seinem Computer und war gerade in ein Fußballspiel vertieft, als seine Eltern nach Hause kamen. Sie unterhielten sich aufgeregt.
„Der Arzt sagt, es ist nichts Schlimmes. In zwei Tagen kann sie wieder aufstehen. Das war der Kreislauf, mehr nicht.“ Vaters Stimme klang leicht genervt.
„Vielleicht solltest du sie doch mal besuchen, oder sie wenigstens anrufen.“
„Wozu? Wenn sie Sehnsucht nach mir gehabt hätte, dann hätte sie sich längst mal gemeldet.“ Michael hörte an Vaters Stimme, dass er nicht mehr darüber reden wollte.
„Vielleicht hat sie gewartet, dass du dich meldest. Sie ist doch deine Mutter.“
Den Rest bekam Michael nicht mehr mit. Er konnte nicht glauben, was er da gehört hatte:
Er hatte eine Oma!
Er hatte nur nichts davon gewusst.
Ein ungeheurer Zorn auf seine Eltern stieg in ihm auf. Am liebsten wäre er gleich in die Küche gerannt. Aber dann …
Wenn sein Vater seit Jahren keinen Kontakt mehr zu ihr hatte, würde er ihn auch jetzt nicht suchen, nur weil er, Michael, eine Oma für die Weihnachtsgeschenke brauchte.
Nein, er musste die Sache selber in die Hand nehmen.
Wenn sie Vaters Mutter war, musste sie den gleichen Namen haben: Brammuer. Hoffentlich wohnte sie nicht im Altersheim oder hatte gar kein Telefon.
Den Namen Brammuer gab es nur drei Mal. Den seines Vaters: Hans, dann einen Peter und eine Marta. Sonst hatte sich Michael immer über den komplizierten Nachnamen geärgert.
Jetzt war er zum ersten Mal froh darüber. Wenn er Meier oder Müller heißen würde, hätte er jetzt ein Problem.
Aufgeregt wählte er die Nummer von Marta Brammuer.
„Haben Sie einen Sohn Hans?“, fragte er sofort, als sie ihren Namen genannt hatte.
„Habe ich. Was ist mit ihm? Ist etwas passiert?“ Die Stimme klang aufgeregt.
„Nein, nein!“, sagte Michael. „Alles in Ordnung! Er lässt Sie grüßen. Und wünscht gute Besserung.“
„Wieso …“
Aber da hatte Michael schon aufgelegt. Neben ihrem Namen stand die Adresse: Königstraße 15. Mit der S-Bahn fuhr er am nächsten Tag nach der Schule los. Während er noch vor dem Haus in der Königstraße stand und überlegte, wie er jetzt am besten vorgehen sollte, ging die Haustür auf und ein Mann kam heraus. Bevor die Tür wieder zuschlug, schlüpfte Michael ins Haus.
Er suchte neben den Wohnungstüren nach ihrem Namen. Im dritten Stock hatte er endlich Erfolg: Marta Brammuer. Als er klingeln wollte, hörte er Geräusche hinter der Tür. Er rannte die Treppe in den nächsten Stock hoch. Da ging die Tür auf und eine Frau kam heraus. Das musste sie sein!
Er folgte ihr bis ins Seniorenzentrum und spähte durch das geöffnete Fenster. Da saß sie vor einem Computer und ließ sich von einem jungen Mann erklären, wie man E-Mails verschickt.
„MartaBrammuer@hotmail.com“, murmelte sie vor sich hin, während sie die entsprechenden Buchstaben tippte. „Und damit kann ich jetzt Briefe verschicken? Ohne Briefmarken?“
Der junge Mann nickte.
„Aber ich kenne niemanden, der so eine E-Mail-Adresse hat.“
„Erst mal üben!“, meinte der junge Mann. „Dann ergibt sich der Rest von alleine.“
Er hatte keine Ahnung, wie recht er haben sollte, denn Michael war schon auf dem Weg nach Hause zu seinem Computer.
„Liebe Oma!“, schrieb er. „Du kennst mich nicht, aber ich habe dich gesehen. Schreib mir mal! Michael“
Offensichtlich übte seine Oma immer noch. Jedenfalls war zehn Minuten später die Antwort da.
„Hallo Michael! Wo hast du mich gesehen?“
Das war der Anfang einer E-Mail-Freundschaft.
Täglich gingen etliche E-Mails hin und her. Er schrieb ihr von seinen Eltern, von der Schule. Sie schrieb, dass sie ihn sehen wollte.
„Warum kenne ich dich nicht?“, wollte Michael wissen.
Dazu wollte sie nicht viel erzählen. Sie hatte sich vor vielen Jahren mit ihrem Sohn, Michaels Vater, gestritten. So heftig, dass keiner mehr mit dem anderen reden wollte. Beide waren zu starrköpfig, um den ersten Schritt zur Versöhnung zu tun. „Das liegt in der Familie. Daran kann man nichts ändern“, schrieb sie.
Das sah Michael anders und beschloss, mit der Familientradition zu brechen und sie einfach zu besuchen. Es war der Anfang einer abwechslungsreichen Vorweihnachtszeit. Seine Oma konnte zwar weder Kekse backen noch stricken, kannte aber jeden Spieler der Blue Devils persönlich.
„Deine Oma geht zu Football-Spielen?!?“, fragte Moritz verwundert und ein bisschen neidisch.
Michael nickt stolz. „Sie hat Karten für morgen.“
Da seine Eltern bis zum Abend arbeiteten, fiel es niemandem auf, dass Michael ebenfalls erst abends nach Hause kam. Er besuchte mit seiner Oma die Weihnachtsmärkte der Stadt. Sie gingen auch auf die Schlittschuhbahn, wo Michael erstaunt feststellen musste, dass seine Oma zwar nicht so schnell fuhr wie er, aber genauso sicher.
„Hast du ihr schon deine Wunschliste gegeben?“, wollte Moritz wissen.
Michael schüttelte den Kopf. An das Computerspiel, das er sich doch schenken lassen wollte und weshalb er überhaupt nach einer Oma gesucht hatte, hatte er gar nicht mehr gedacht.
„Hat sie wenigstens Geld?“, wollte Moritz wissen.
Michael zuckte mit den Schultern.
„Keine Ahnung… Aber sie hat Zeit… Zeit für mich.“
Moritz schaute ihn nachdenklich an.
Sechs Tage vor Weihnachten verstauchte sich Michael den Fuß beim Sportunterricht. Am meisten ärgerte ihn, dass er das Treffen mit seiner Oma absagen musste. Also würde er sie vor Weihnachten nicht mehr sehen können. Abends saß er an seinem Computer und las ihre Antwort. Sie war besorgt und etwas traurig.
„Ich wünsche mir zu Weihnachten“, schrieb sie zum Schluss, „dass wir uns im neuen Jahr wiedersehen.“
In diesem Moment ging das Telefon. Sein Vater schaute zur Tür herein. „Dein Freund Moritz will dich sprechen.“
Als Michael zurückkam, war sein Computer ausgeschaltet. Ärgerlich lief er ins Wohnzimmer. „Hast du ihn abgeschaltet?“, rief er seinem Vater zu.
Er bekam keine Antwort. Michael war sauer. Er mochte es gar nicht, wenn seine Eltern an seinen Computer gingen. Sein Vater saß vor dem Fernseher, wo gerade ein Musiksender lief, den er eigentlich hasste. Er merkte wohl gar nicht, was er da sah.
„Papa!“ Keine Antwort.
Auch die nächsten Tage war der Vater merkwürdig abwesend. Sogar Michaels Mutter beschwerte sich, weil er nicht mehr zuhörte, wenn sie etwas erzählte. Manchmal bemerkte Michael, wie der Vater ihn merkwürdig ansah, was bei ihm gleich ein schlechtes Gewissen hervorrief. Dabei war er ganz sicher, dass er diesmal völlig unschuldig war.
Drei Tage vor Weihnachten, Michael wollte gerade seinen Computer anschalten, kam sein Vater ins Zimmer. Er stand etwas verlegen da. Michael schaute ihn fragend an.
„Wenn du ihr schreibst, dann sag ihr, dass ich dich morgen zu ihr fahre. Als vorgezogenes Weihnachtsgeschenk .“
Obwohl Michael ganz sicher war, dass sie am Computer saß und seine Nachricht erhalten haben musste – denn um diese Zeit schickten sie immer ihre E-Mails, dauerte es sehr lange, bis die Antwort kam. Und sie bestand auch nur aus wenigen Worten: „Hat Hans auch E-Mail?“


Carolin Philipps

Brita Groiß; Gudrun Likar:

Weihnachten ganz Wunderbar:
ein literarischer Adventskalender
Wien: Ueberreuter, 2001

..............
___________________________________________

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Frohe Weihnachten Ihnen allen

..................
__________________________________________

Montag, 30. November 2009

Vorweihnachtsgeschichte



Rudolf und Britta
......................

Sani hörte ihn schon, als er noch im Treppenhaus war.
»War einst ein kleines Rentier …« Sie stöhnte auf und schrie ihrer Mutter, die in der Küche herumrumorte, zu: »Rudolf kommt!«
Rudolf hieß eigentlich Jakob und war Sanis jüngerer Bruder. Er ging in die erste Klasse und da hatten sie ihm dieses selten dämliche Lied beigebracht. Aber eigentlich war die Omilie schuld, die ihm schon letztes Jahr Rudolf als Stofftier geschenkt hatte. »… Rudolf wurde es genannt …« Jakob riss die Tür auf und sang ohne Unterbrechung weiter, während er sich auszog. »… und seine rote Nase …«
Sani presste beide Hände auf die Ohren. Das war ja zum Wahnsinnigwerden!
»Mamaaa!«, schrie sie um Hilfe. Aber die stand nur lachend in der Küchentür und trocknete sich die Hände ab.
Jakob gab sein Rudolf-Stofftier nie mehr aus der Hand, obwohl ihm Sani schon tausendmal erklärt hatte, es gelte nur für Weihnachten. An der Lautstärke des Gesangs erkannte sie, dass ihr brüderliches Rentier Kurs auf ihr Zimmer genommen hatte.
Als die Tür aufging, flog Jakob ein Polster an den Kopf und der eindeutige Befehl: »Halt die Klappe!!«
»Spinnst du?« Jakob gab dem Polster einen Tritt. »Immer noch besser als deine Britta Spieß!«, giftete Jakob zurück.
»Sie heißt Britney Spears!!« Das Maß war voll.
Vorsichtshalber schaltete sich Mama ein: »Schluss jetzt! Essen ist fertig.«
Kaum saßen alle am Tisch, begann Jakob zu plappern. Man ist ja schon froh, wenn er nicht singt!, dachte Sani zähneknirschend.
»Heute Morgen habe ich im Treppenhaus die Frau Seitz getroffen und heute Nachmittag schon wieder.« Jakob war nicht zu bremsen.
»Was du für tolle Erlebnisse hast!«, gratulierte Sani ironisch. Sie mochte die alte Frau Seitz nicht. Die wohnte im Erdgeschoss, war zwischen hundert und scheintot und pingelig. Wenn man sich die Schuhe nicht richtig abputzte, meckerte sie, und wenn man laut war, genauso, und als Sani die Haustür offen ließ, hatte sie fast Gift gespritzt. Na gut, es war Winter, aber ein bisschen frische Luft hatte noch keinem geschadet.
»Und?«, fragte Mama.
»Und ich habe ihr Rudolf geschenkt.«
»Waaaas?« Der Schrei von Sani kam so plötzlich, dass ihr ein Tortellini pfeilgerade aus dem Mund über den Tisch flog.
»Igitt!« sagte Jakob und erklärte dann Mama, die ihn mit offenem Mund anstarrte: »Heute Morgen hat sie mich angesprochen, weil sie mich schon so oft singen hören hat.«
»Sie hat gesagt, du sollst die Klappe halten«, war sich Sani sicher.
»Nein!! Überhaupt nicht! Sie fand es Klasse, und als ich nach Hause kam, hat sie mich nach Rudolf gefragt.«
»Und da hast du ihn ihr geschenkt?« Sani konnte es noch immer nicht fassen.
»Eigentlich nur geliehen.« Jakob zuckte mit den Achseln. »Sie fand ihn so süß und ist ganz allein und wir sollen mal bei ihr vorbeikommen und uns Kletzenbrot holen.«
»Wiiiiir?«
»Na ja sicher. Sie hat gesagt«, und dabei verzog Jakob angeekelt das Gesicht, »ich soll meine hübsche Schwester mitbringen. Ich hab ja nur die eine, oder?«, grinste er Mama an.
Diese kleine Kanalratte von einem Bruder! »Ich geh nicht!«, entschied Sani.
»Ach komm.« Mama kniff sie in die Wange. »Bald ist Weihnachten. Sieh es einfach als nette Geste. Ihr müsst ja nicht lange bleiben, aber sie wird nicht viel Besuch bekommen und freut sich sicher.«
»Ich geh nicht«, wiederholte Sani bestimmt. Aber dann ging sie doch, weil Jakob gesagt hatte, die Frau Seitz würde Sani sonst vermutlich für einen Hosenscheißer halten. »Wir machen es gleich morgen Nachmittag«, entschied sie.
Mama gab ihnen dann noch ein kleines Kerzengesteck mit und darüber war Sani ziemlich froh, weil sie gar nicht wusste, was sie zu Frau Seitz sagen sollte. Vor der Tür wurde ihr dann doch ein bisschen komisch. Wahrscheinlich fing die gleich wieder an zu meckern und ihr alberner Bruder hüpfte, nachdem er geklingelt hatte, von einem Bein auf das andere, als würden sie den Weihnachtsmann persönlich besuchen.
»Hallo! Das ist mal eine schöne Überraschung!«, strahlte Frau Seitz, als sie die Tür öffnete. »So bald hatte ich euch gar nicht erwartet. Gut, dass ich das Kletzenbrot schon gebacken habe.«
Jakob gab Sani einen Rempler und deutete auf das Paket in ihrer Hand. »Ach ja, äh, hier: von Mama für Weihnachten.«
»Nee, das ist von uns allen«, widersprach Jakob.
Dieser Schleimer! Sani warf ihm einen vernichtenden Blick zu, den er aber leider übersah, als sie hineingebeten wurden. »Das freut mich ganz besonders«, strahlte Frau Seitz Sani an. »Ich dachte schon, du bist mir vielleicht böse, weil ich letztens wegen der Haustür geschimpft habe.«
Jakob holte Luft, verkniff sich dann aber den Kommentar, als er Sanis Blick sah.
»Ach nee«, sagte die und wurde ein bisschen rot.
»Gehen wir in die Küche«, meinte die Gastgeberin. »Ich hab da wirklich etwas übertrieben. Aber erstens war ich schon krank und dann zieht es bei mir immer so. Schwamm drüber, einverstanden? Jetzt wohnen wir schon so lange im selben Haus und kennen uns eigentlich gar nicht. Aber dein Bruder hat mir schon viel von dir erzählt.«
»Waaas?«
Jakob verzog sich schleunigst in die Küche. Da war es warm und roch irgendwie durcheinander und unheimlich gut.
Jetzt mache ich mir einen Kaffee und euch eine heiße Schokolade und dann kostet ihr das Kletzenbrot. Ist meine Spezialität, aber deshalb muss es ja nicht jedem schmecken.«
Sie stellte Mamas Kerze auf den Tisch und dabei strahlten ihre Augen richtig.
Das Kletzenbrot schmeckte toll und die heiße Schokolade ganz anders als die, die Sani und Jakob kannten. Frau Seitz erzählte, wie sie als Kind Weihnachten gefeiert hatte, und Sani vergaß, dass das vermutlich vor etwa hundert Jahren gewesen war, und musste immer öfter lachen. Erst als sie Kerzen anzündeten, weil es schon dämmerte, fiel ihr auf, dass sie schon ziemlich lange hier waren. Aber Mama wusste ja Bescheid. Trotzdem sagte Frau Seitz irgendwann: »Ich glaube, ihr geht jetzt besser wieder nach oben. Vielleicht habt ihr ja Lust, mich wieder mal zu besuchen. Aber falls wir uns vor Weihnachten nicht mehr sehen, habe ich noch für jeden eine Kleinigkeit.«
Sie öffnete einen Schrank und zog Jakobs Rudolf heraus: »Deinen kleinen Freund hat der Puppendoktor runderneuert. Der war ja stellenweise schon ziemlich vernudelt.«
Und dann zu Sani gewandt: »Hoffentlich habe ich das Richtige getroffen. Jakob sagte, du seist ein so großer Fan von Britta Spieß.« Es fehlte nicht viel und Sani wäre rot angelaufen, aber bevor sie platzte, sagte Frau Seitz: »Dann hat er mir eins von den Liedern vorgesummt und ich glaube eher, dass das Britney Spears ist?«
Sani blieb der Mund offen stehen, aber zum Glück waren ja diesmal keine Tortellini drin. Frau Seitz kicherte, als sie ihr die CD in die Hand drückte. »Kannst du dir vorstellen, wie die geschaut haben, als so eine Oma wie ich nach Britney Spears verlangt hat?«
Jakob zog die Augenbrauen hoch und gab erst Rudolf und dann Frau Seitz einen Kuss auf die Nase.
Das tat Sani nicht, aber in der nächsten Zeit machte sie die Haustür immer ganz sorgfältig zu und ließ sich hin und wieder Kletzenbrot und heiße Schokolade schmecken.
.........................

Kerstin Dresing
Brita Groiß; Gudrun Likar

Weihnachten ganz Wunderbar: ein literarischer Adventskalender

Wien: Ueberreuter, 2001

_________________________________________

Freitag, 13. November 2009

zweites kleines Jubiläum

.........
....................
Der 2000. Besucher war da :-)
................
______________________

Sonntag, 25. Oktober 2009

Es ist Herbst...



Groß werde ich durch einen Klick :-)

..

______________________________________

Montag, 19. Oktober 2009

Fahrrad fahren macht Spaß, aber...



...........
Liebe Eltern,

...
Fahrrad fahren macht Spaß und hält fit. Tägliche Bewegung unterstützt nicht nur die motorische Entwicklung Ihres
Kindes, es steigert auch das Selbstbewusstsein und wirkt sich positiv auf die Leistungsfähigkeit des Gehirns aus.
Regelmäßiges Radfahren ist also auch gut fürs Lernen. Kinder und Jugendliche benutzen ihr Rad auch, um so zur Schule zu kommen.

Im Straßenverkehr kann Rad fahren aber auch zur Gefahr werden.

Daher sollten Sie mit Ihren Kindern die Fahrräder genau überprüfen!

Denn wenn zum Beispiel Licht oder Bremse nicht funktionieren, kann es zu schlimmen Unfällen kommen!

Was schreibt der Gesetzgeber vor?
Und wie machen Sie ein Fahrrad sicher?

Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Ausstattung für
Fahrräder:
 zwei voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad
 weißer Scheinwerfer und weißer Reflektor vorne
 rote Schlussleuchte und roter Reflektor hinten
 Dynamo
 rutschfeste Pedale mit je zwei Pedalreflektoren
 vier Speichenreflektoren (jeweils zwei an Vorder- und Hinterrad) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen
 eine hell tönende Klingel
Für eine Verbesserung der Sicherheit sind auch ein Frontlicht
und Rücklicht mit Standlichtfunktion zu empfehlen.
Und auch das ist wichtig:
 Fahrrad und Körpergröße des Kindes müssen zusammenpassen.
 Der Sattel sollte so eingestellt werden, dass beide Fußsohlen noch den Boden berühren können.

Der Sicherheits-Check-up
Überprüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind das Fahrrad
regelmäßig.
 Licht: Funktioniert die Beleuchtung vorne und hinten?
 Reflektoren: Sind alle elf Reflektoren vorhanden? Vorgeschrieben sind je zwei gelbe an den Pedalen, je zwei gelbe Reflektoren an Vorder- und Hinterrad, ein weißer vorne, ein roter Reflektor hinten sowie zusätzlich ein in das Rücklicht integrierter roter Reflektor.
 Bremsen: Liegen Hinter- und Vorderradbremse optimal am Rad an und packen bei Bedarf kräftig zu? Haben die Bremsbeläge ein tiefes Profil?
 Sattel: Die Sattelhöhe ist optimal, wenn das Kind mit den Füßen bis auf den Boden kommt und sich sicher abstützen kann.
 Klingel: Ist die Klingel gut zu erreichen, hell klingend und leichtgängig?
Achten Sie darauf, dass Ihr Kind beim Radfahren einen Helm trägt, der im Ernstfall schützt. Seien Sie Vorbild und nutzen Sie ebenfalls einen Helm.

...
Liebe Eltern,
bitte achten Sie auf die Fahrsicherheit der Räder Ihrer Kinder, denn auch an unserer Schule wird in nächster Zeit eine Verkehrskontrolle erfolgen!

_______________________________________





...






Donnerstag, 1. Oktober 2009

Bilanz Elternarbeit des vergangenen Schuljahres

Vorstand Schulelternrat
Gymnasium Grimmen

Elternbrief zum Schuljahr 2008/2009

Wahlen zum Schulelternrat und zur Schulkonferenz
Im Schuljahr 2008/2009 standen Wahlen zum Schulelternrat an. Bedingt durch den Abgang von Schülern vom Gymnasium Grimmen hatte sich der alte Vorstand (war 03.11.05 bis 15.05.08 nicht aktiv) des Schulelternrats aufgelöst. Auf der Sitzung vom 21. Oktober 2008 wurde dieser neu gewählt.

Dem Vorstand gehören für die nächsten zwei Jahre an :
Vorsitzender : Herr G. Pickhardt
Stellvertreter : Herr Dosdall und Frau Labuzinski
ergänzendes Mitglied : Frau I. Bagdenand

Als Mitglieder zur Schulkonferenz wurden ebenfalls für zwei Jahre gewählt :
Frau Blasinski
Frau Haase
Frau Jaekel
Frau Jericho
Herr Pickhardt
Frau Scheel (Nachwahl 29.09.2009)

Am 23.06.2009 fand ein Jahresrückblick zum Schuljahr 2008/2009 mit der Schulleitung, den Schülervertretern, Fr. Giers, Fr. Behnisch und dem Vorstand des Schulelternrats statt.

Protokoll und Moderation erfolgte durch Frau Ina Bagdenand.

Positiv zu bewerten ist, dass es nach einer langen Zeit wieder eine aktive Elternvertretung am Gymnasium Grimmen gibt.

Ausgewertet wurde die Arbeit folgender Gremien :
· Schulkonferenz
· Schülervertretung
· Schulelternrat ( Vorstand )
· AG Feedback
· AG Schülerbeförderung
· AG Betriebspraktikum
· Steuergruppe Gesunde Schule

Es wurde festgestellt, dass alle mit der Gremienarbeit insgesamt zufrieden waren. Sie stellt eindeutig einen großen Fortschritt zum vergangenen Jahr dar, zeigt aber auch, dass einige Ressourcen noch frei sind.

Am erfolgreichsten wurden die Arbeiten der Schülervertretung (bedingt durch das Doppelabitur musste sich die Vertretung neu formieren), die Arbeit der AG Feedback und die Steuergruppe Gesunde Schule eingeschätzt. Im Mittelfeld liegt die Leistung des Schulelternrats, welcher noch mehr aktive Eltern für seine Arbeit benötigt.

Der Arbeit der Schulkonferenz, das einzige Gremium das in den letzten Schuljahren kontinuierlich gearbeitet hat, fehlt die Darstellung außerhalb der Schulkonferenz. Hier wurde auf der letzten Sitzung beschlossen, dass die Arbeit an Hand eines Ergebnisprotokolls veröffentlicht wird.

Die AG Betriebspraktikum und die AG Schülerbeförderung sind erst im Aufbau.

Als besonders positiv wurde im letzten Schuljahr wurde herausgestellt :
· Schulsozialarbeit durch Frau Duller
· Aktive Schülervertretung und ihre Darstellung nach außen
· Schulhompage
· Aktive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule
· Frau Giers als Verbindungslehrerin ( Elternseite auf der Schulhompage, Elternraum DS 04, Mitwirkung in der Vorstandsarbeit )
· Arbeitskonzept der Steuergruppe Gesunde Schule und ihre Darstellung nach außen

Negativ war im abgelaufenen Schuljahr :
· Verlust der Schulsozialarbeiterin im 2. Halbjahr
· keine ausreichende Öffentlichkeitsarbeit (Darstellung der Gremien)
· Unzureichende Kommunikation und Anerkennung erschweren die Zusammenarbeit und eine gute Umsetzung der Ziele und Vorhaben.
· Externe Evaluation brachte viel Unruhe; die Ergebnisse werden erst in nächster Zeit in die Schulgestaltung eingebunden.
· zu viele Gremien bzw. zu wenig Beteiligte und Interessierte


Für das Schuljahr 2009 / 2010 wird angestrebt:

· Schulsozialarbeit wieder aktivieren
· Werbung neuer Mitglieder für die Arbeit in den Gremien
· vermehrte Beteiligung der Eltern am Tag der offenen Tür
· verantwortliches Mittragen dieser außerunterrichtlichen Schularbeit durch Lehrerkollegium, Elternschaft und Schüler ( -innen )
· Präsentation der Elternvertretung im Forum
· Öffentlichkeitsarbeit
· Anerkennung der Arbeit




Aus den Arbeitsgruppen:


AG – Schülerbeförderung
Mitglieder: Frau Gebler, Herr Hellweg, Herr Dosdall, Herr Kasch
· Es hat mehrere Sitzungen hierzu gegeben.
· Die Veranstaltung mit Mitgliedern der Parteien im Kreistag wird als nicht sehr erfolgreich eingestuft.
· Dies lag zum einen an der sehr geringen Anzahl der Teilnehmer und zum anderen an der Einstellung der Parteien, welche mit dem Totschlagargument „Es ist kein Geld da“, keinen Spielraum für intelligente Lösungen ließen.

AG – Feedback Kultur
· Mitglieder der Elternvertretung: Frau Jericho, Fr. Jaeckel, Fr. Bagdenand
· Die Arbeitsgruppe hat mehrere Sitzungen durchgeführt.
· Es liegen erste Ergebnisse vor.

AG – Betriebspraktikum
· Mitglieder: Herr Pickhardt, Fr. Haase, Frau Giese, Herr Weinhardt und seit neuem als Schülervertreter Amon Hondele.
· Die Arbeitsgruppe hat sich bisher 2 mal getroffen und erste Ergebnisse erarbeitet.
· Nach Durchführung des Betriebspraktikums in den 10ten Klassen wird es eine erneute Auswertung geben. Die Praktika im nächsten Schuljahr sollen beratend mitgestaltet werden.



mögliche neue AG >Präsentation Elternvertretung im Forum
mögliche neue AG >Präsentation Elternvertretung auf der Homepage




Der Vorstand des Schulelternrates
Herr G. Pickhardt

.......
___________________________________

Wir suchen...


.............
.......
Liebe Eltern,
................
.........................
unsere Schule sucht weitere Partner und Mit- erzieher in der Arbeit mit unseren Kindern.

...................
Ziel der Schulmitwirkung ist es, die Eigenverantwortung in der Schule zu fördern und das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zu stärken. Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung der Schule.

Auch Ihre Mitarbeit ist wichtig und erwünscht!
.......
Arbeiten Sie in unseren Arbeitsgruppen mit!
Momentan gibt es an unserem Gymnasium:
die Arbeitsgruppe "Gesunde Schule",
die Arbeitsgruppe "Feedback",
die Arbeitsgruppe "Traditionen",
die Arbeitsgruppe "Betriebspraktikum" und
die Arbeitsgruppe " Schülerbeförderung".
In diesen Arbeitsgruppen sind bereits Eltern, Schüler und Lehrer involviert.
.....................
Aber wir brauchen weitere/ mehr aktive Mitstreiter!!!
......
Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie uns (weiterhin) engagiert und rege in unserem Schulalltag unterstützen würden.
...................
..................


...................
AG Schülerbeförderung
............
Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, im Zusammenwirken mit dem Krafrverkehrsbetrieb effektivere Schulwege zu finden und damit die Anfahrtszeiten für unsere Kinder zu verkürzen.
.....
Nach einer Zusammenkunft der Elternschaft mit den gewählten Fraktionen in den Kreistag im Mai 2009 wurde deutlich, dass die kommunale Politik nicht gewillt und in der Lage ist, mit zusätzlichen finanziellen Mitteln den Schülerverkehr besser zu organisieren.
Nur durch einen regelmäßigen Austausch mit dem Kraftverkehr und Hinweisen aus der Elternschaft lässt sich einiges bewirken!!!
...........
Mitglieder:
Herr Dosdall, Herr Kasch, Frau Wohlfahrt


Kontaktperson:
sven.Dosdall@ruv.de



..............
Audit Gesunde Schule
......

Was ist das?
Das Audit Gesunde Schule ist eine unabhängige Qualitätsbestimmung für schulische Gesundheitsförderung. Es entspricht in der Wirtschaft üblichen Zertifizierungsverfahren und belegt den erreichten Stand der Schulqualität in Bezug auf Gesundheitsförderung.
Gesundheit ist eine wichtige Voraussetzung für gute Lernergebnisse und ein angenehmes Schulklima. Viele Schulen verbinden deshalb ihre qualitative Ausrichtung mit Gesundheitsförderung und integrieren dabei die traditionellen Themen Bewegung, Ernährung, Sucht und Stressbewältigung.
......
Qualitätsfelder:
- Schulbedingungen und –Verhältnisse
- Gesundheitskompetenzen
- Schulstruktur und Schulklima
- Unterricht und Schulleben
- Qualitätsmanagement

Seit gut einem Jahr beschäftigt sich die Steuergruppe, bestehend aus Eltern, Schülern, Lehrern, dem Präventionsbeauftragten der Polizei, dem Schulpsychologen und einer Reinigungskraft der Schule, mit dem Projekt „Gesunde Schule“. Über ein Teilergebnis konnten wir uns bereits im Dezember 2008 freuen, als dem Gymnasium das Zertifikat „Gesunde Schule“ verliehen wurde. Die Arbeit der Steuergruppe war damit aber keineswegs beendet, im Gegenteil. Jetzt heißt es, das Zertifikat zu verteidigen. In den ersten Gesprächen wurde zunächst der aktuelle Stand recherchiert. Zu diesem Zeitpunkt erhielt das Gymnasium für die Dauer eines Jahres die Unterstützung der ZAGG (Zentrale für angewandte Gesundheitsförderung und Gesundheitswissenschaften). Unter dieser bewährten Anleitung wurden die Belastungen analysiert, Ziele vereinbart und ein Projektplan aufgestellt. Getragen wird der Entwicklungsprozess von der DAK und der TKK. Viele Gedanken haben inzwischen bereits konkrete Formen angenommen, Vorhaben werden nach und nach in die Tat umgesetzt.

Mitglieder:
Vivien Recker, Johanna Paul, Frau Boljahn, Herr Timm, Herr Knütter,
Frau Benesch, Frau Tobiasch, Frau Jätschmann

Kontaktperson: Kerstin Jätschmann ( E-Mail:
kerstinjaetschmann@gmx.de
...

..............


...............
...............
...
AG Traditionen
Die AG Traditionen hat sich vor 5 Jahren gegründet, um besondere Höhepunkte im Schuljahr vorzubereiten und um gelungene unterrichtliche und außerunterrichtliche Veranstaltungen am Gymnasium Grimmen zu pflegen.
...
Traditionen am Gymnasium Grimmen Konzeption
Entwurf der Arbeitsgruppe Traditionen unter Leitung von Frau Alff
Arbeitsstand 03.09.2009


1. Unterrichtsprojekte
- Skulpturenwoche Hohenwieden- Projektwoche Klassen 10 bis 12
- Zeitungsprojekte (IZOPàFAZ, Ostseezeitung)
- Gestaltung, Ausstellungen Schulhaus mit Schülerarbeiten
- Schüler-Theateraufführung: Darstellendes Spiel, Aufführung in der Schule
- White-Horse-Theatre – englische Theateraufführungen an unserer Schule
- Gestalten der Weihnachtskarte der Schule im Informatikunterricht
- Theateraufführung im Rahmen des Deutsch-Unterrichts
- traditionelle Küche im Fremdsprachenunterricht im Schülercafe` ausprobieren
2. Wettbewerbsangebote
- Mathematik-Olympiade
- Kängeruh-Wettbewerb Mathematik
- Teilnahme am Landeswettbewerb Geographie, Biologie, Chemie
- Landesolympiade Informatik
- Biber-Wettbewerb Informatik
- Fremdsprachenwettbewerb
- DELF- Prüfungen in Französisch
- Mal-Wettbewerb der Pommerschen Volksbank
- Teilnahme am Wettbewerb der politischen Bildung
- Jugend trainiert für Olympia
- Paarlauf
- Teilnahme am Sportfest der Gymnasien Vorpommerns in HGW
- Rezitationswettbewerb
- Talenteabende auf Klassenbasis- Abendprogramm für die Schule
- Schulmeisterschaften in ausgewählten Sportarten
3. Exkursionen
- Wissenschaftsausstellung in HGW
- Exkursion Geo/Bio Klasse 9
- Besuch der Brauerei Klasse 11
- Besuch der Frauenklinik zum Thema Sexualerziehung ab Klasse 7
- Skulpturenpark Katzow/Pommersches Landesmuseum Klasse 11
- Gedenkstättenexkursionen Geschichte/Religion Klasse 10
- Skilager Klasse 10
- GEO-Tag der Artenvielfalt, Zentraler Wandertag
- Zooschule Rostock, Sekundarstufe II
4. Außerunterrichtliche Projekte
- Weihnachtskonzert im Treffpunkt
- Auftritte in der Stadt
- Frühlings-, Herbstfest oder Winterball im Treffpunkt
- Schülerkonzerte, Bandabend, Bandwerkstatt
- Hochsprung mit Musik
- Lebensläufe
- Tag der 11-er
5. Sonstige Traditionen
- Schulförderverein
- Schulpartnerschaft
- Treffen ehemaliger Schüler
- Musik-Projekt
- Schulchronik
- Streitschlichter
- Auszeichnung der besten Schüler mit einer Urkunde
- Pflegen der Homepage der Schule
- AG-Betreuung durch ältere Schüler
- Schüler fördern Schüler
- Koordinationsangebote an Regionalschulen
- Klassensprecherschulung in Bad Sülze
- Abschiedsgeschenk des Abiturienten
- Schulklub, Schülerzeitung
- Begrüßungsabend Klasse 7
- Feierliche Eröffung des Abiturs
- Aktionen in der Bilbiothek in Zusammenarbeit mit der Stadtbibliothek
- Zusammenarbeit mit der OZ
- Schulerfirma Five
- Schülerfirma Mode
- Wochenendausflug der Lehrer (SCHILF)
- Weihnachtsfeier, Schuljahresausklang
- Beteiligung der Lehrer an Schulfesten, am letzten Schultag der Abiturienten
- Theaterfahrten
6. Berufs- und Studienorientierung
- Studientage Klasse 11
- Juniorstudium Uni Rostock
- Besuch des Genlabors
- Besuch der Marinetechnikschule
- Betriebspraktika in Klassenstufen 10 und 11
- Wahlpflichtunterricht Klasse 10
- Experimente am Planck-Institut HGW
............
Mitglieder:
Frau Alff, Frau Herbst, Frau Wohlfahrt, Herr Ganske, Herr Schramm, Herr Praeckel
Kontaktperson: Frau Alff- 038326 6710
.



AG Schülerpraktikum/Betriebspraktikum

Ziel: Die Praktika im nächsten Schuljahr sollen beratend mitgestaltet werden.Fahrkostenübernahme auch für die Hansestädte Stralsund und Greifswald soll erreicht werden.
Die Praktika des letzten Schuljahres werden gemeinsam ausgewertet und entsprechende Schlussfolgerungen sollen das Ergebnis sein.

derzeitige Mitglieder:
Frau Giese, Herr Weinhard (Lehrer)
Herr Pickhardt, Frau Haase (Eltern)
Amon Hondele (Schüler)

Kontaktmöglichkeit:
Herr Pickhardt
Arch.Ing.Pickhardt@t-online.de
Frau Haase Diana.Haase@arcor.de
.........


AG Feedback

Ziel: Einführung einer Feedbackkultur an der Schule. Erste Ergebnispapiere liegen bereits vor.

derzeitige Mitglieder:
Herr Engel (Lehrer)
Frau Jericho, Frau Haase (Eltern)
Thea Schäpe (Schüler)

Kontaktmöglichkeit:
Frau Jericho
Tanja.Jericho@gmx.de
Frau Haase Diana.Haase@arcor.de

Mit freundlichen Grüßen
Silke Giers

______________________________________________________




Montag, 21. September 2009

Unfallstatistik unserer Schule

...................
zur Information:
Unfälle, die im Schuljahr 2008/ 2009 an die Unfallkasse gemeldet wurden:
...............
Wegeunfälle 06
Unfälle im Unterricht/ Pausen 24
Wandertage, Wettkämpfe etc. 04
gesamt 34
.......
Auffälligkeiten:
1. viele Unfälle (8) durch Unbedachtsamkeiten/ Tobereien
2. oft Unfälle im Sportunterricht
3. häufig Verletzungen der Extremitäten als Folge
4. Besonderheit des letzten Schuljahres: viele Verunfallte (ca 20) in Klasse 11/ 12
5. nur geringfügige Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen
6. die unfallträchtigsten Monate sind September (6), Januar (8) und März (9)
..............
Sicherheitsbeauftragte Frau Wohlfahrt
....
_____________________________________________


Donnerstag, 17. September 2009

Verordnung über die Durchführung von Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife

Verordnung
über die Durchführung von Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife
an Gymnasien und im gymnasialen Bildungsgang der Gesamtschulen
(Mittlere- Reife- Prüfungsverordnung- Gymnasien- MittGy VO M-V)

..................................vom 10.August 2009
.........................GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 223 - 6 - 23
..........
Aufgrund des § 69 Nummer 3b und 6 des Schulgesetzes vom 13. Februar 2006 (GVOBl. M-V S. 41), das zuletzt durch das Gesetz vom
16. Februar 2009 (GVOBl. M-V S. 241) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur:


§ 1
Ziel der Prüfung

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung wird die Mittlere Reife erworben.
.........
§ 2
Berechtigung, Beratung und Teilnahme
(1) Gemäß § 19 Absatz 4 Satz 2 des Schulgesetzes sind Schüler der gymnasialen Oberstufe, die das Gymnasium oder den gymnasialen Bildungsgang der Gesamtschulen vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen wollen berechtigt, an der Prüfung teilzunehmen. Schüler, die die Voraussetzungen für die Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erfüllen, können nicht an der Prüfung teilnehmen.

(2) Die zuständigen Klassenkonferenzen in der Zusammensetzung gemäß § 78 Absatz 5 des Schulgesetzes beschließen zum Abschluss des ersten Halbjahres der jeweiligen Jahrgangsstufe Empfehlungen über die Beratung von Schülern, für die ein erfolgreicher Abschluss des gymnasialen Bildungsganges nicht erwartet werden kann. Die entsprechenden Schüler sowie die Erziehungsberechtigten werden über die Möglichkeit eines alternativen Bildungsweges beraten.

(3) Die Prüfungsteilnahme ist bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Prüfungen unter Angabe des gewählten mündlichen Prüfungsfaches und der zu berücksichtigenden Leistungen gemäß § 3 Absatz 2 durch die Erziehungsberechtigten beim Schulleiter schriftlich zu beantragen.


§ 3
Art der Prüfung

(1) Die Anforderungen an die Leistungen der Prüfung sind durch die entsprechende Rahmenpläne der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und die jeweiligen Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für den Mittleren Schulabschluss festgelegt.

(2) Der Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen wird durch die Leistungen der Jahrgangsstufe 10 oder eines Halbjahres der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe nach Wahl des Schülers und durch die Prüfungsleistungen erbracht.

(3) Die Schüler werden in drei Unterrichtsfächern schriftlich und in mindestens einem Unterrichtsfach mündlich geprüft.



§ 4
Bewertung der Leistungen
Die Leistungen der Schüler während der Jahrgangsstufe 10 oder während des jeweiligen Halbjahres der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und in der Prüfung werden durch die Noten gemäß § 62 Absatz 4 des Schulgesetzes bewertet. In den
Jahrgangsstufen 11 und 12 durch Punkte bewertete Leistungen werden auf der Grundlage von § 62 Absatz 5 des Schulgesetzes als Noten ausgewiesen.


§ 5
Prüfungsausschuss

(1) Für die Durchführung der Prüfung und die abschließende Feststellung der Leistungen wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Er besteht aus
1. dem Schulleiter als Vorsitzendem,
2. den Lehrern, die den Unterricht in den verbindlichen Unterrichtsfächern der Prüflinge erteilen. Sie werden durch den Vorsitzenden berufen.

(2) Bei Zweifeln, ob ein Mitglied von der Mitwirkung im Prüfungsausschuss aufgrund des § 20 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes ausgeschlossen ist oder bei der Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 21 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, entscheidet
der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Ist er selbst betroffen, entscheidet die zuständige untere Schulbehörde. Wird das betreffende Mitglied von der Mitwirkung entbunden, ist ein neues Mitglied zu berufen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben entsprechende Tatsachen unaufgefordert mitzuteilen.

(3) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist dafür verantwortlich, dass die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
1. den Gesamtablauf der Prüfung festzulegen und ihre Durchführung in einer Form zu sichern, die dem Ziel der Prüfung entspricht,
2. die Vergleichbarkeit und die Angemessenheit der Maßstäbe für die Bewertung der Leistungen zu sichern,
3. die Mitglieder des Prüfungsausschusses zur Verschwiegenheit zu verpflichten,
4. Maßnahmen festzulegen, die die Geheimhaltung der Prüfungsaufgaben gewährleisten,
5. mündliche Prüfungen anzusetzen und die entsprechenden Aufgaben zu genehmigen,
6. Nachteilsausgleiche für Schüler mit Behinderungen auf Antrag im Zuge einer Einzelfallentscheidung zu gewähren,
7. die Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten rechtzeitig über die Struktur und den Ablauf der Prüfung zu unterrichten sowie
8. die Entscheidungen bei Verstößen gegen die Prüfungsbestimmungen
und bei Beschwerden zu treffen.


§ 6
Zulassung zur Prüfung

(1) Zwei Werktage vor Beginn der schriftlichen Prüfung werden durch den Prüfungsausschuss die Endnoten aller Fächer festgelegt. Die Notengebung in den Prüfungsfächern gilt dabei als Vornote.

(2) Zur Prüfung werden die teilnahmeberechtigten Schüler zugelassen, die in allen Unterrichtsfächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs mit Ausnahme ihrer vier Prüfungsfächer einen Notendurchschnitt von mindestens 4,0 erreicht haben. Dabei darf
höchstens eine Note „mangelhaft“ sein.

(3) Schüler, die nicht zur Prüfung zugelassen werden können sowie die Erziehungsberechtigten werden erneut über den weiteren Bildungsweg beraten.
Schüler der Jahrgangsstufe 10, die nicht zur Prüfung zugelassen werden können, werden nicht versetzt.



§ 7
Durchführung der Prüfung
(1) Die Prüfungstermine der schriftlichen Prüfung werden durch die oberste Schulbehörde festgesetzt und bekanntgegeben.

(2) Die Dauer der schriftlichen Prüfungen beträgt jeweils 180 Minuten.

(3) Die jeweils letzte Klassenarbeit oder Klausur in den Fächern der schriftlichen Prüfung kann auf Beschluss des Prüfungsausschusses entfallen.

(4) Die Fächer der schriftlichen Prüfung sind:
1. Deutsch
2. Mathematik
3. die erste oder zweite fortgeführte Fremdsprache

(5) Die Aufgaben für die schriftlichen Prüfungsfächer nach Absatz 4 Nummer 1 und 2 sowie Erwartungshorizonte und Bewertungsmaßstäbe werden von der obersten Schulbehörde zentral gestellt.

(6) Die Aufgabenstellungen mit Erwartungshorizont und Bewertungsmaßstab für die Prüfung gemäß Absatz 4 Nummer 3 werden vom Fachlehrer erarbeitet, dem Prüfungsvorsitzenden vorgelegt und der zuständigen unteren Schulbehörde spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin zur Genehmigung übergeben.
In der Fremdsprache werden unterschiedliche kommunikative Fertigkeiten geprüft. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die Dauer des schriftlichen Teils beträgt 150 Minuten, die Dauer des mündlichen Teils beträgt 30 Minuten. Der
mündliche Teil wird wie eine mündliche Prüfung durchgeführt. Er muss nicht in jedem Fall als eine Einzelprüfung gestaltet werden.
Die Einzelleistung des Prüflings muss aber zweifelsfrei erkennbar sein. Die Schule kann für die Durchführung des mündlichen Teils von der schriftlichen Arbeit abweichende Termine bestimmen. Diese sind der unteren Schulbehörde anzuzeigen. Beiden Teilen der Prüfung
kommt in der Bewertung das gleiche Gewicht zu.

(7) Alle schriftlichen Prüfungsarbeiten sind von dem verantwortlichen Fachlehrer gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 2 durchzusehen und zu bewerten. In Zweifelsfällen und bei Bewertung einer Prüfungsarbeit mit der Note „ungenügend“ ist eine Zweitkorrektur durch einen anderen Fachlehrer erforderlich. Bei Differenzen in der Bewertung von Erst- und Zweitkorrektor entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

(8) Eine mündliche Prüfung wird wahlweise in einer Naturwissenschaft oder einem der Fächer Geschichte, Geografie oder Sozialkunde durchgeführt.
Der Prüfungsausschuss beschließt, für welche Schüler und in welchen Fächern der schriftlichen Prüfung weitere mündliche Prüfungen angesetzt werden.

(9) Die mündliche Prüfung wird von dem gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 2 verantwortlichen Fachlehrer durchgeführt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder ein von ihm bestellter Vertreter nimmt an der Prüfung teil. Die Aufgabenstellungen und Erwartungshorizonte sind dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses so rechtzeitig vor Beginn der Prüfung vorzulegen, dass eine Genehmigung erfolgen kann.

(10) Die Dauer der mündlichen Prüfung soll 20 Minuten nicht unter- und 30 Minuten nicht überschreiten. Die Vorbereitungszeit beträgt 20 Minuten.

(11) Jede Prüfung ist so anzulegen, dass der Prüfling an einer ihm vorgelegten schriftlichen Aufgabenstellung die gemäß § 3 Absatz 1 erforderlichen Kompetenzen nachweisen kann. Sie darf keine inhaltliche Wiederholung einer schriftlichen Prüfung sein.

(12) Der Vorsitzende oder sein Vertreter setzt im Anschluss an die mündliche Prüfung nach Beratung mit dem Fachlehrer die Note für die mündliche Prüfung fest.

(13) Über den Verlauf der schriftlichen und mündlichen Prüfungen
sind Niederschriften anzufertigen.


§ 8
Prüfungskonferenz

(1) Nach den Prüfungen(2) Für jeden Prüfling werden die Ergebnisse in allen Prüfungsfächern festgelegt. Es wird über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung entschieden.

(3) Das Gesamturteil in den einzelnen Prüfungsfächern setzt sich aus der Vornote und der Prüfungsleistung zusammen. Bei Abweichungen erhält die Vornote gegenüber der Prüfungsleistung ein stärkeres Gewicht. Wenn die Abweichung eine gerade Zahl ergibt,
ist eine Gleichgewichtung vorzunehmen.
(4) Wenn in einem Prüfungsfach sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft wurde, erhält bei Abweichungen die schriftliche Prüfungsleistung gegenüber der mündlichen ein stärkeres Gewicht. Wenn die Abweichung eine gerade Zahl ergibt, ist eine Gleichgewichtung vorzunehmen. Ein doppeltes Auf- oder Abrunden gemäß den Absätzen 3 und 4 ist unzulässig.

(5) Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern Endnoten erzielt werden, die mindestens ausreichend sind.

(6) Die Prüfung ist auch bestanden, wenn bei sonst mindestens ausreichenden Leistungen ein Prüfungsfach mit „mangelhaft“ abgeschlossen wurde und bei der Zulassungsvoraussetzung gemäß § 6 Absatz 2 kein Fach schlechter als „ausreichend“ war.

(7) Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn die Bedingungen gemäß den Absätzen 5 oder 6 nicht erfüllt sind. hält der Vorsitzende mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses die Abschlusskonferenz ab.

§ 9
Wiederholung der Prüfung
(1) Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.

(2) Hat der Schüler die Prüfung nicht bestanden, so kann die Jahrgangsstufe einmal wiederholt werden, sofern nicht bereits die vorherige Jahrgangsstufe wiederholt wurde, um sich danach erneut der Prüfung in Gänze zu stellen. Eine Wiederholung ist jedoch nur
im Rahmen der durch die Abiturprüfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zulässigen Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe möglich.

§ 10
Nachprüfungen und zusätzlicher Prüfungstermin

(1) Das Nachschreiben von Prüfungen ist Schülern möglich, die aus gesundheitlichen oder anderen von ihnen nicht zu vertretenden Gründen an der Prüfung oder an einem Teil der Prüfung nicht teilnehmen konnten. Die Nachprüfung ist vor Beginn des nächsten
Schuljahres abzuschließen. Ist das wegen Krankheit des Schülers nicht möglich, soll der Abschluss der Prüfung bis zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.

(2) Für Schüler, die die Teilnahmevoraussetzungen gemäß § 2 Absatz 1 erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllen, erhält die Schule die Möglichkeit, für die gesamte Prüfung einmalig im ersten Halbjahr des Folgeschuljahres einen zusätzlichen Prüfungstermin
zu organisieren.
Die für die Vorbereitung und Durchführung der Prüfung in diesem Falle notwendigen Termine werden durch die Schule auf der Grundlage des für die zentrale Prüfung in dieser Verordnung vorgesehenen Ablaufs eigenverantwortlich festgesetzt und bekannt gemacht.

(3) Die Aufgaben für den schriftlichen Teil der Nachprüfungen und den zusätzlichen Prüfungstermin gemäß Absatz 2 werden durch die Fachlehrer der Schule erstellt und sind durch die untere Schulbehörde zu genehmigen. § 7 Absatz 6 Satz 1 gilt entsprechend.

§ 11
Sprachliche Gleichstellung
Soweit in dieser Verordnung Bezeichnungen, die für Frauen und Männer gelten, in der männlichen Sprachform verwendet werden, gelten diese Bezeichnungen für Frauen in der weiblichen Sprachform.

§ 12
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 2. August 2009 in Kraft.


Schwerin, den 10. August 2009
Der Minister für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Henry Tesch
Mittl.bl. BM M-V 2009 S. 6


____________________________________

Dienstag, 15. September 2009

Das neue Schulgesetz- Auszüge

Hier, liebe Eltern, einige Auszüge aus dem neuen Schulgesetz, die für Sie wichtig sein könnten:
......
Selbständige Schule
- klare staatliche Vorgaben, aber Eröffnung von Freiräumen
- Stärkung der Eigenverantwortung der Einzelschule
- Erhöhung der Unterrichtsqualität durch effiziente und individuelle Förderung
- Öffnung der Fachleistungsdifferenzierung zu Gunsten klasseninterner Lerngruppen
- individuelle Förderung durch schülerbezogene Förderpläne
- Förderung der Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler
- Erhöhung der Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler
.....
- verbesserte Reaktion auf
konkrete Bedingungen und veränderte Zielstellungen
- Erhöhung der Verantwortung für die Erstellung eigener
pädagogischer Konzepte und die Ergebnisse der Konzepte
- individuelle Förderung der Schüler durch
unterschiedliche Angebote, die sie zum bestmöglichen schulischen Abschluss bringen
.....
- keine Änderung von Schularten- Änderung der Inhalte
........
Kinderschutz
$ 4 Abs. 5
Das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung , Misshandlung oder anderer Gefährdungen des Kindeswohls nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer zuständiger Stellen. Das Verfahren und die Verantwortlichkeiten an der Schule regelt die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Der Kinderschutz wurde im Schulgesetz umfassender als bisher verankert.
.....
Freie Schulwahl
§ 45
- Aufnahmeanspruch: grundsätzlich örtlich zuständige Schulen; freie Schulwahl im Rahmen der Aufnahmekapazität in Schulen nach Wahl der Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schüler außerhalb des Primärbereichs und der beruflichen Schulen möglich
- Träger der Schule legt im Einvernehmen mit dem Träger der Schulentwicklungsplanung Aufnahmekapazitäten für die Schule fest
- Inkrafttreten: 1.8.2010; Befristung auf drei Jahre, Evaluation der Auswirkungen auf ÖPNV, das Schulnetz sowie pädagogische und soziale Prozesse an den Schulen nach zwei Jahren
.....
Schülerbeförderung
- Beförderungspflicht der Landkreise jetzt von Beginn der Schulpflicht bis Jahrgangsstufe 12 des Gymnasiums bzw. Jahrgangsstufe 13 des Fachgymnasiums
- Beförderungsanspruch bis zur örtlich zuständigen Schule
- Berechtigung zur Teilnahme bis zur örtlich zuständigen Schule auch für Schüler, die eine Privatschule oder die nicht örtlich zuständige Schule besuchen
Inkrafttreten: 1.8.2010
.....
Verbesserung der Berufswahlvorbereitung
§ 4 Abs. 3: Zusammenarbeit zwischen Schule und Arbeits- und Berufswelt wird durch Praktika und gezielte berufsorientierende Maßnahmen sowie den Gegenstandsbereich Arbeit- Wirtschaft- Technik und Informatik gefördert
§ 15 Abs. 3: altersgerechte Maßnahmen beruflicher Frühorientierung tragen vorbereitenden Charakter. Sie machen die Schülerinnen und Schüler mit beruflichen Tätigkeiten bekannt und zeigen erste Anforderungen an das Berufsleben auf.
§ 16 Abs. 5: In den Jahrgangsstufen 9 und 10 sollen verstärkt berufsbezogene Unterrichtsinhalte angeboten werden. Hierzu tragen Lernortkooperationen zwischen Schule und Betrieb in besonderer Weise bei. Dabei ist der Notwendigkeit der Veränderung traditionellen Berufswahlverhaltens Rechnung zu tragen.
§ 69 Nr 12: Schaffung von besonderen schulischen Angeboten zum Erwerb von allgemein bildenden Abschlüssen der Sekundarstufe I in Verbindung mit wirtschaftsnahen Praxisteilen
.....
§ 3 Lernziele
Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Schule insbesondere lernen,
1. Selbständigkeit zu entwickeln und eigenverantwortlich zu handeln,
2. die eigene Wahrnehmungs-, Erkenntnis- und Ausdrucksfähigkeit zu entfalten,
3. selbständig wie auch gemeinsam mit anderen Leistungen zu erbringen,
4. soziale und politische Mitverantwortung zu übernehmen sowie sich zusammenzuschließen, um gemeinsame Interessen wahrzunehmen,
5. sich Informationen zu verschaffen und sie kritisch zu nutzen,
6. die eigene Meinung zu vertreten und die Meinung anderer zu respektieren,
7. die grundlegenden Normen des Grundgesetzes zu verstehen und für ihre Wahrung sowie
8. für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung einzutreten,
9. in religiösen und weltanschaulichen Fragen persönliche Entscheidungen zu treffen und Verständnis und Toleranz gegenüber den Entscheidungen anderer zu entwickeln,
10. eigene Rechte zu wahren und die Rechte anderer auch gegen sich selbst gelten zu lassen sowie Pflichten zu akzeptieren und ihnen nachzukommen,
11. Konflikte zu erkennen, zu ertragen und sie vernünftig zu lösen,
12. Ursachen und Gefahren totalitärer und autoritärer Herrkunft zu erkennen, ihnen zu widerstehen und entgegenzuwirken,
13. Verständnis für die Eigenart und das Existenzrecht anderer Völker, für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen zu entwickeln,
14. mit der Natur und Umwelt verantwortungsvoll umzugehen,
15. für die Gleichstellung von Frauen und Männer einzutreten,
16. Verständnis für wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge zu entwickeln.
...
(3) In den Unterrichtsfächern sollen neben Fachwissen soziale, personale und methodische Kompetenzen erworben werden.
.....
§ 19 Das Gymnasium
(1) Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 12. Es vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine vertiefte und erweiterte allgemeine Bildung, die die Schülerinnen und Schüler befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch in berufsqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.
Die Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt entsprechend ihrer Ausgangslage auf der Grundlage individueller Förderpläne. Gymnasien können Förderklassen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Fähigkeiten führen. Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums sollen an dieser Schule zu einem Abschluss geführt werden. § 66 Abs. 2 bleibt unberührt.
....
Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums erreichen die Schülerinnen und Schüler einen Abschluss, der der Berufsreife gleichwertig ist. Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen und die Mittlere Reife anstreben, unterziehen sich an der bisher besuchten Schule einer entsprechenden zentralen Prüfung. Diese orientiert sich an den Prüfungen zur Mittleren Reife.
.....
Die gymnasiale Oberstufe
Nach erfolgreichem Abschluss der gymnasialen Oberstufe wird die allgemeine Hochschulreife auf Grund einer Gesamtqualifikation erworben, die sich aus der Abiturprüfung und den Leistungen in der gymnasialen Oberstufe zusammensetzt. In der gymnasiale Oberstufe kann auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Mit der Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erreicht die Schülerin oder der Schüler einen Abschluss, der der Mittleren Reife gleichwertig ist.
....
Pflichten der Erziehungsberechtigten
(1) Die Erziehungsberechtigten arbeiten mit der Schule vertrauensvoll zum Wohle des Kindes und seiner Erziehung zusammen und nehmen individuelle Informationsangebote, Elternsprechtage oder Elternversammlungen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote wahr. Sie schaffen die Voraussetzung, damit die schulische Förderung ihrer Kinder gelingen kann, insbesondere
1. gewährleisten sie, dass ihre Kinder Angebote der Schule zur Unterstützung und Förderung umfassend wahrnehmen können,
2. unterstützen sie, dass sich die Schülerinnen und Schüler in ihrem Sozialverhalten dahingehend entwickeln, dass sie zu einer Teilnahme am Schulleben befähigt werden und ihre schulischen Pflichten erfüllen,
3. unterrichten sie die Schule über besondere Umstände, die die schulische Entwicklung des Kindes beeinflussen.
(2) Dabei achtet die Schule das natürliche und zugleich verfassungsmäßige Recht der Erziehungsberechtigten, über die Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen. Sie strebt die Mitwirkung dieser an der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages unter anderem im Rahmen einer Erziehungsvereinbarung an. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend.
(3) Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet,
1. den Schulpflichtigen zur Schule an- und abzumelden,
2. die Schülerin oder den Schüler zweckentsprechend auszustatten,
3. für die Einhaltung der Schulpflicht,
4. für ihre und seine Gesundheitspflege und
5. für die Teilnahme des Schulpflichtigen an Untersuchungen zu sorgen.
.....
§ 55 Informationsrechte der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler
4) Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler ab dem vollendeten 14. Lebensjahr haben das Recht, Akten und Informationsträger der Schule und des schulärztlichen Dienstes, in denen Daten über sie enthalten sind, einzusehen. Die Anfertigung von Kopien, insbesondere von Klassen- oder Prüfungsarbeiten sowie von Beurteilungen und Zeugnissen für die Berechtigten durch die Schule, ist auf Wunsch zu gewährleisten. Auslagen dafür sind zu erstatten, sie dürfen die tatsächlichen Kosten nicht überschreiten. Die Einsichtnahme erfolgt bei der aktenführenden Stelle.
Die Einsichtnahme ist unzulässig, wenn die Daten der Betroffenen mit Daten Dritter derart verbunden sind, dass die Trennung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesem Fall ist den Betroffenen über die zu ihrer Person vorhandenen Daten Auskunft zu erteilen. Die Einsichtnahme und die Auskunft können eingeschränkt oder versagt werden, wenn dieses zum Schutz der betreffenden Schülerinnen und Schüler, der Erziehungsberechtigten oder Dritter erforderlich ist. Von dem Recht auf Einsichtnahme und Auskunft sind persönliche Zwischenbewertungen und Notizen der Lehrerin oder ves Lehrers über das Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler, die nicht Bestandteil der Schülerakte sind und werden, ausgenommen.
.....
§ 60a Ordnungsmaßnahmen
Zuständig für Ordnungsmaßnahmen nach Satz 2 Nr 2 und 3 Buchstabe b ist eine von der Lehrerkonferenz berufene Teilkonferenz. Der Teilkonferenz gehören ein Mitglied der Schulleitung, die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und drei weitere für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrerinnen und Lehrer sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schülerrates an.
(5) Vor Erlass einer Ordnungsmaßnahme ist die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern sind auch die Erziehungsberechtigten zu hören. Die Schülerin oder der Schüler und ihre oder seine Erziehungsberechtigten können eine zur Schule gehörende Person ihres Vertrauens als Beistand beteiligen.
....
§ 64 Versetzung und Wiederholung
Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I, deren Versetzung gefährdet ist, wird unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres ein besonderer individueller Förderplan erstellt mit dem Ziel, erkannte Lern- und Leistungsdefizite bis zur Versetzungsentscheidung zu beheben.
...................
Und hier der Link zum neuen Schulgesetz: http://www.funkelsternchen.de/schule/Schulgesetz2009.pdf
.....
__________________________________



Donnerstag, 3. September 2009

kleines Jubiläum



............

...........

Der 1000. Besucher war da :-)))
................
..........
.............
_________________________

Mittwoch, 2. September 2009

LAGUS- Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

Allgemeines Informationsblatt zur Neuen Influenza für Eltern
.....
Liebe Eltern,
in den letzten Monaten hat sich von Mexiko ausgehend das "Neue Influenzavirus" (sog. Schweinegrippe) in viele Länder der Welt verbreitet. Auch in Deutschland nehmen die Fallzahlen von Tag zu Tag deutlich zu, insbesondere auch bedingt durch Reiserückkehrer aus Ländern, in denen die Neue Influenza schon sehr weit in der Allgemeinbevölkerung verbreitet ist.
Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass sich sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Ferien in solchen Gebieten verbracht haben, mit der Neuen Influenza angesteckt haben. Die Gefahr der Ansteckung besteht auch bei Personen, die mit Urlaubsrückkehrern aus diesen Gebieten engen Kontakt hatten.
Wegen der vielen Kontakte in Gemeinschaftseinrichtungen spielen gerade Kinder und Jugendliche für die Weiterverbreitung einer Virusgrippe (Influenza) eine bedeutende Rolle. Infektionen, die z.B. in der Schule erworben werden, können zuhause auf Familienmitglieder und in der Folge wiederum auf andere Gemeinschaftseinrichtungen übertragen werden.
Eine Infektion mit der Neuen Influenza verläuft nach bisherigen Erfahrungen eher milde. Bei Personen mit Vorerkrankungen (z.B. chronische Krankheiten der Atemwegsorgane, des Herzkreislaufsystems oder der Immunabwehr) sowie bei Schwangeren und Säuglingen kann sie aber auch zu schweren Verläufen führen.
Die typischen Anzeichen dieser "Neuen Influenza" sind:
- plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl
- Fieber > 38° C und
- Husten.
.....
Um eine Ausbreitung dieser Erkrankung in unserer Schule zu verhindern, sind wir dringend auf IHRE Mitarbeit angewiesen!
Bitte achten Sie auf die Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln:
- Mehrmals täglich Hände waschen- mit Seife für mindestens 20- 30 Sekunden.
- Gehen Sie bewusst mit engen Körperkontakten um ( Umarmen, Küssen, Händeschütteln usw.)
- Beim Husten und Niesen von anderen Personen Abstand halten und am besten ein Papiertaschentuch vor den Mund halten, dass anschließend entsorgt wird. Danach sollten möglichst die Hände gewaschen werden. Wenn kein Papiertaschentuch zur Verfügung steht, sollte in den Ärmel gehustet und geniest werden (nicht in die Hand).
- Nicht das Besteck, Trinkgefäße oder Geschirr mit anderen teilen.
- Möglichst Abstand zu anderen Personen/ Familienmitgliedern halten. Wenn räumlich möglich: Schlafen und Aufenthalt in räumlicher Trennung zu Nicht- Erkrankten.
- Geschlossene Räume 3- 4 Mal täglich für jeweils 10 Minuten lüften, um die Zahl der Viren in der Luft zu reduzieren.
..........
Bitte schicken Sie ihr Kind nicht in die Schule, wenn Sie o. g. Krankheitszeichen bei ihm bemerken und stellen Sie Ihr Kind umgehend nach Kenntnis bei Ihrem Haus-/ Kinderarzt zur weiteren Abklärung vor.
Falls bei Ihrem Kind während des Unterrichtes die o. g. Krankheitszeichen auftreten, müssen wir es nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes vom Unterricht ausschließen. Wir werden Sie in diesem Fall informieren und Sie bitten, Ihr Kind schnellstmöglichst aus der Schule abzuholen.
Dieser Ausschluss vom Unterricht dient dem vorsorglichen Schutz der anderen Mitschüler/ Mitschülerinnen und der Lehrkräfte vor einer möglichen Ansteckung. Dadurch kann der Unterricht für die restliche Klasse weitergeführt werden, da die Möglichkeit einer Ansteckung maßgeblich verringert wurde. Ein Schließen der Klasse bzw. der ganzen Schule ist deshalb beim Auftreten einzelner Erkrankungen in der Regel nicht nötig. Sollten mehrere Verdachtsfälle an Neuer Influenza gleichzeitig in einer Klasse oder Schule auftreten, wird die Schulleitung in Absprache mit dem Gesundheitsamt ggf. weitergehende Maßnahmen anordnen.
..........
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für dieses Vorgehen und bedanken uns schon im Voraus für Ihre Mithilfe bei der Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen zum Wohle der Kinder, Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unserer Schule.
.............
Die Schulleitung
gez. Kasch
.............
_____________________________________



Rundschreiben für die Wahlen zu den Elternmitwirkungsgremien


Abs.: LER M-V, Bisdorfer Weg 17, 18445 Hohendorf
An die Elternvertreter der Schulen,
Kreise und kreisfreien Städte, den Bildungsminister, die Schulräte und Schulleiter
....
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Beginn des neuen Schuljahres (2009/ 2010) stehen wieder die Wahlen zu den Elternvertretungsgremien an.
Hierbei ist nach der Schulmitwirkungsverordnung M-V vom 29.6.1998 zu verfahren. Um einen zügigen Ablauf zu gewährleisten, geben wir Ihnen eine Terminplanung und Hinweise zur Durchführung in die Hand.
....
Bevor wir zu den einzelnen Formalitäten kommen, möchten wir Sie noch auf eine wichtige Neuheit hinweisen. Seit einigen Tagen ist unsere erneuerte Homepage (www.ler-mv.de) online. Hier finden Sie wichtige und interessante Tipps und Hinweise zur Arbeit der Elternvertretungsgremien. Für den Fall, dass Sie dringend benötigte Informationen dort nicht finden, so nehmen wir Ihre diesbezüglichen Anregungen gerne entgegen.
......
Allgemeines
Elternvertreter, die für eines der Elternmitwirkungsgremien kandidieren, sind nach Auslegung des Schulgesetzes nur wählbar, wenn sie bei Antritt der Wahl das volle Personensorgerecht für ein minderjähriges Kind in einer Schule des Landes haben. Die Legislaturperiode beträgt auf allen Ebenen der Elternvertretungsgremien von der Klasse bis hoch zum Landeselternrat zwei Jahre. Elternvertreter, die noch keine zwei Jahre im Amt sind, sollten bitte ebenfalls neu gewählt werden, damit alle Gremien über die neue Legislatur voll arbeitsfähig sind.
.....
Sofern im abgelaufenen Schuljahr noch keine Wahlleiter zur Vorbereitung der Wahlen im neuen Schuljahr gewählt wurden, so können Sie dies für die Ebenen von Klassen-, Schul-, Kreis- bzw. Stadtelternräten noch nachholen. Diese leiten dann die Wahlen zu Beginn des neuen Schuljahres.
Ist kein Wahlleiter vorhanden bzw. dieser nicht mehr wählbar, kann der Klassenleiter für die Klassenelternvertretung, der Schulleiter für die Schulelternvertretung, ein Vertreter des örtlich zuständigen Schulamtes für die Elternvertretungen in den Kreisen und kreisfreien Städten zur Wahl einladen.
Wir wären dankbar, wenn Klassenleiter, Schulleiter oder Vertreter der örtlich zuständigen Schulämter dort nach Kräften unterstützen, wo Elternvertreter und Eltern dies allein nicht bewältigen.
Der Einladene leitet dann auch die Wahlen. Nach der Wahl des Vorsitzenden übernimmt dieser die Leitung. Die Ladungsfrist soll für alle Vertretungen mindestens 10 Tage betragen.
.......
Erscheinen nicht mehr als drei Wahlberechtigte zur Wahlversammlung oder nimmt kein Gewählter die Wahl an, ist die Einladung einmal zu wiederholen. In der Ladung ist auf das Unterbleiben der Wahl hinzuweisen, wenn abermals weniger als drei Wahlberechtigte erscheinen.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Schulmitwirkungsverordnung M-V vom 29.6.1998.
.....
Folgende Zeiträume sind nach SchMWVO M-V für die Wahlen auf den einzelnen Ebenen einzuhalten:
- Klassenelternrat- § 87 SchulG M-V (Wahl vom 31.8.- 21.9.2009
- Schulelternrat- § 88 SchulG M-V (Wahl vom 21.9.- 12.10.2009
- Kreiselternrat/ Stadtelternrat- KER/ StER- § 89 SchulG M-V (Wahl vom 12.10.- 30.10.2009)
- In beruflichen Schulen sollen die Wahlen acht Wochen nach Unterrichtsbeginn abgeschlossen sein (Wahl vom 31.8.- 26.10.2009)
....
Im Ramen der Wahlen zu den Kreis- und Stadtelternräten bestimmen Sie auch die neuen Delegierten für das Plenum des Landeselternrates. Laut Schulgesetz entsenden Sie 6 Delegierte je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt in den Landeselternrat und haben hierbei dafür Sorge zu tragen, dass alle Schularten vertreten werden. Die so bestimmten Delegierten erhalten dann die Einladung für die Herbstplenartagung des Landeselternrates.
......
Wählen Sie bitte auch für jeden Delegierten einen Ersatzdelegierten und melden uns alle auf den Ihnen zugehenden Delegiertenlisten.
....
Die Herbstplenartagung mit Wahlen zum Vorstand des Landeselternrates M-V und den Vorsitzenden der Ausschüsse im Landeselternrat führen wir am 6.- 8.11.2009 durch.
..........
Weitere Informationen zum Ablauf der Wahlen auf den verschiedenen Ebenen und zu den Gremien, die zu besetzen sind, finden Sie auf unserer Homepage www.ler-mv.de unter dem Stichpunkt Wahlen. Die im Rahmen der Herbstplenartagung gewählten neuen Vorsitzenden der Ausschüsse sollten sich bitte darauf einstellen, dass sie am Wochenende vom 20.- 22.11.2009 an der Herbstplenartagung des Bundeselternrates in Bad Hersfeld teilnehmen werden. Halten Sie sich bitte diesen Termin bereits frei, wenn Sie für den Ausschussvorsitz im Landeselternrat kandidieren möchten.
Wir danken allen derzeitigen Delegierten für die Mitarbeit und wünschen allen... einen erfolgreichen Wahlverlauf im kommenden Schuljahr.
.....
Der Vorstand des LER M-V
Vorsitzende: Frau Anja Ziegon
Geschäftsstelle: Bisdorfer Weg 17, 18445 Hohendorf
....
________________________________________________________________

Mittwoch, 1. Juli 2009

Was Kinder über ihre Ferien berichten... :-)

Die schöne Urlaubszeit naht...
Einige verbringen die freien Tage, in der Sonne aalend, am Meer, andere genießen die frische Luft der Berge oder erfreuen sich an ihren gepflegten Gärten.
Auch unsere Kinder können die Ferienzeit kaum abwarten...
.
Hier einige Ferienschmunzeleien, aufgeschrieben von Kindern:

.
Das Schönste an den Ferien ist, dass ich früh immer spät aufstehen darf.

Wir kamen im Hotel an. Auf das Urlaubsformular mussten wir laut und deutlich unsere Namen schreiben.

Ein Ferientag war besonders schön. Wir gingen in den Ruhr-Zoo nach Gelsenkirchen und besuchten meine Patentante. Der Tierpark heißt Tierpark, weil darin Tiere geparkt werden. Alle Tiere sind eingezäunt, aber die Menschen dürfen lose herumgehen. Im Tierpark kann man viele Tiere sehen, die ganz selten sind; ja einige sind da, die es gar nicht gibt.

Dann fuhren wir weiter... Der Weg machte eine Kurve. Als wir die hinter uns hatten, fiel mir plötzlich eine ziemlich kaputte Ruine ins Auge.
.
Später in der Tropfsteinhöhle war es sehr nass, denn es tropfte von oben und unten.

Auch am Strand war es herrlich. Dort wurden Liegestühle vermietet, die gefüllt mit Badegästen überall herumstanden.

Lappland gefiel mir auch sehr gut. In Lappland wohnen 2 Sorten von Menschen- die reichen Lappen fahren im Rentiergespann, die armen Lappen gehen zu Fuß- daher der Name FUßLAPPEN. Auch wohnen dort die Menschen sehr dicht zusammen- daher das Sprichwort "ES LÄPPERT SICH ZUSAMMEN"...


In diesem Sinne, liebe Eltern, Ihnen allen einen sonnigen und erholsamen Urlaub!

_____________________



Samstag, 6. Juni 2009

interessante und hilfreiche Netzadressen

Auf Wunsch einiger Eltern habe ich im Folgenden eine erweiterbare Linkliste erstellt. Ich hoffe, Sie finden Wissenswertes auf diesen Seiten.
Sollten Sie einige, der Ihnen bekannten, Links hier vermissen, würde ich mich freuen, wenn Sie mir diese per E-mail an silkegiers@yahoo.de zusenden. Ich werde diese dann ebenfalls veröffentlichen.
Dankeschön!

Sammlung von Netzadressen für Eltern (zusammen mit ihren Kindern)
.
http://www.bildungsserver.de/
http://www.bpb.de/
http://www.mv-bildung-ist-zukunft.de/index.php/start.html
http://www.ego4u.de/
http://www.amazon.de/
http://www.schulbuchzentrum-online.de/
http://www.duden.de/
http://www.schuelerlexikon.de/SID/55e590ee52a7a156fe29018e75bbb2c6/index.php
http://www.familien-wegweiser.de/Kategorien/gesetze,did=5350.html
http://www.aphorismen.de/
http://www.openthesaurus.de/
http://synonyme.woxikon.de/
http://www.google.de/
http://www.scoyo.de/
http://www.wikipedia.org/
http://www.wer-weiss-was.de/
http://www.wasistwas.de/
http://chaineux.de/maerch/alpha.htm
http://www.linse.uni-due.de/linse/index.php

http://www.wolframalpha.com/
http://abi-tools.de/
http://www.facharbeit.de/
http://lxten.learnetix.de/cgi-bin/place?par=JaHFjGGrCoaI70C62Wi98Y4gL3XFFISvKYHF7mOJ1XmR61qI34XfApuqAs9fUHWU0WjyOcbGJ3q
http://www.mathe-profis.de/
http://www.schoolunity.de/
http://www.zahlreich.de/

http://schau-hin.info/
https://www.klicksafe.de/

Eine Erweiterung dieser Linksammlung wäre sehr schön.
Danke.
Silke Giers

_____________________________________________________________________