Montag, 3. Juli 2017

Selbstmordspiel "Blue Whale"



Die „Blue Whale“- Challenge (zu deutsch „Blauwal Spiel“) versetzt gerade überall auf der Welt Eltern in Angst und schrecken. Das Spiel wird über Ketten-Nachrichten auf WhatsApp verbreitet und wendet sich an Teenager. Ziel der Challenge: Die Teilnehmer in den Selbstmord zu treiben.

Auch in Deutschland warnen jetzt Polizei und Schulen vor der Verbreitung des Spiels.

Die Betroffenen erhalten eine WhatsApp-Nachricht, die als Warnung getarnt ist. Doch tatsächlich gelangt man durch das Öffnen zu dem lebensbedrohlichen Spiel. Es folgen 50 Aufgaben, die innerhalb von 50 Tagen erledigt werden müssen. Zum Beispiel: „Steh um 4.20 Uhr auf, schaue dir ein Horror-Video an“ oder „Ritz Dir den Arm auf“. Die letzte Aufgabe: „Bringe dich um“.

Doch wie finde ich heraus, ob mein Kind daran teilnimmt, wenn es mit mir nicht darüber reden will?

Darf ich die Whatsapp-Nachrichten meiner Kinder lesen?

„Jein“, sagt Diplom-Psychologin Anke Precht. „Auch Kinder und Jugendliche haben eine Privatsphäre, die Eltern respektieren sollten. Wenn aber möglicherweise Gefahr im Verzug ist, dürfen und sollten Eltern die Nachrichten ihrer Kinder lesen. Ob das „Blue Whale“ oder ein IS-Anwerber ist, ist dabei erst einmal egal.“

Einfach auf Verdacht regelmäßig mitlesen sollten die Erziehungsberechtigten allerdings nicht!

Precht: „Wer sein Kind kennt und gut beobachtet, merkt, wenn es sich verändert. Sind diese Veränderungen stark und halten über eine gewisse Zeit an, ist der erste Weg das Gespräch. Nur wenn das nichts bringt, Eltern den Eindruck haben, das Kind entzieht sich und schadet sich gleichzeitig selbst – dann kann es auch sinnvoll sein, zu schauen, mit wem es in Kontakt ist und worum es dabei geht, um im Notfall rechtzeitig helfen zu können.“

Familienrechtlerin Nicola Bader ergänzt: „Von Rechts wegen gilt zwar grundsätzlich auch bei Handynachrichten das Postgeheimnis. Aber: handelt es sich um minderjährige Kinder, haben die Eltern eine Fürsorgepflicht. Darum dürfen sie in diesen Fällen auch die Nachrichten ihrer Sprösslinge kontrollieren.“

Auf bestimmten Internetseiten (z.B. mediennutzungsvertrag.de) können Eltern mit ihren Kindern zusätzlich einen Vertrag über deren Handynutzung aufsetzen und z.B. festlegen, dass sie in bestimmten Abständen die WhatsApp-Nachrichten lesen dürfen.

letzter Zugriff: 03.07.2017, 11.00 Uhr
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