Dienstag, 22. Mai 2018

Darf ich mein Kind früher aus der Schule nehmen?

Darf ich mein Kind früher aus der Schule nehmen?



Im Flughafen spürten Polizisten Eltern auf, die ihre Kinder verfrüht aus der Schule genommen hatten (Symbolbild)

Foto: Hojabr Riahi


Laut Statistischem Bundesamt kosten Flugtickets im Schnitt 8,2 Prozent mehr, wenn die Ferien begonnen haben. Aufschläge von 30 bis 40 Prozent für Hotelzimmer und Ferienhäuser sind keine Seltenheit. Daher lassen manche Eltern ihre Kinder die Schule schwänzen, um früher (und günstiger) in den Urlaub zu fliegen.

Dürfen die das? NEIN! In Memmingen (Allgäu) kontrollierte die Polizei letzte Woche sogar Familien mit Kindern vor dem Abflug in die Pfingstferien. Für mehrere Eltern eine böse Überraschung: Als herauskam, dass ihre Kinder unentschuldigt in der Schule fehlten, schrieb die Polizei zehn Anzeigen.


Die Eltern müssen nun mit einem Bußgeld rechnen.

Warum?

Weil Eltern die Kinder nicht einfach unentschuldigt aus der Schule nehmen dürfen. Jedes Fernbleiben vom Unterricht muss die Schule bewilligen. Selbst bei Trauerfeiern, Familienfesten etc. haben Eltern keinen Rechtsanspruch auf die Beurlaubung ihres Kindes – sie müssen darum bitten.

Ob und wofür ein Schüler freigestellt wird, entscheiden die Schulen. Und die sind – aus Angst vor Nachahmern – vor und nach den Ferien besonders streng. Einige Schulen (z. B. in Nordrhein-Westfalen) verlangen konsequent in den letzten Schultagen vor den Ferien ein ärztliches Attest von Fernbleibern.


Bußgeld trotz Krankmeldung möglich

Rechtsexperte Dr. Otto Bretzinger: „Entpuppt sich eine Krankmeldung als Vorwand, früher in den Urlaub zu fahren, gilt das als Verstoß gegen die Schulpflicht und wird mit Bußgeldern bestraft. Die Höhe legen die einzelnen Bundesländer bzw. Schulämter fest.“


In Mecklenburg- Vorpommern beträgt das Bußgeld bis zu 2500 Euro für Eltern, die ihre Kinder blaumachen lassen.


Die konkrete Höhe variiert nicht nur von Bundesland zu Bundesland, auch Landkreise eines Bundeslandes erheben unterschiedliche Bußgelder. Darüber hinaus wird der Einzelfall betrachtet – ist die Schwänz-Aktion besonders dreist (z. B. ganze zwei Wochen vor Ferienbeginn) kann die Strafe höher ausfallen. 

Sogar am Flughafen können Schulschwänzer noch erwischt werden: Dort sind Polizisten angehalten, schulpflichtige Kinder und deren Familien zu kontrollieren. Wer dann keine Erlaubnis der Schulleitung dabei hat, darf zwar fliegen, bekommt aber nach dem Urlaub Post vom Schulamt.

Quelle: https://www.bild.de/ratgeber/kind-familie/sommerferien/ferien-fluege-billiger-darf-ich-mein-kind-frueher-aus-der-schule-nehmen-52552176.bild.html

letzter Zugriff: 22.05.2018, 11.30 Uhr 

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