Mittwoch, 2. September 2009

Rundschreiben für die Wahlen zu den Elternmitwirkungsgremien


Abs.: LER M-V, Bisdorfer Weg 17, 18445 Hohendorf
An die Elternvertreter der Schulen,
Kreise und kreisfreien Städte, den Bildungsminister, die Schulräte und Schulleiter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Beginn des neuen Schuljahres (2009/ 2010) stehen wieder die Wahlen zu den Elternvertretungsgremien an.
Hierbei ist nach der Schulmitwirkungsverordnung M-V vom 29.6.1998 zu verfahren. Um einen zügigen Ablauf zu gewährleisten, geben wir Ihnen eine Terminplanung und Hinweise zur Durchführung in die Hand.
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Bevor wir zu den einzelnen Formalitäten kommen, möchten wir Sie noch auf eine wichtige Neuheit hinweisen. Seit einigen Tagen ist unsere erneuerte Homepage (www.ler-mv.de) online. Hier finden Sie wichtige und interessante Tipps und Hinweise zur Arbeit der Elternvertretungsgremien. Für den Fall, dass Sie dringend benötigte Informationen dort nicht finden, so nehmen wir Ihre diesbezüglichen Anregungen gerne entgegen.
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Allgemeines
Elternvertreter, die für eines der Elternmitwirkungsgremien kandidieren, sind nach Auslegung des Schulgesetzes nur wählbar, wenn sie bei Antritt der Wahl das volle Personensorgerecht für ein minderjähriges Kind in einer Schule des Landes haben. Die Legislaturperiode beträgt auf allen Ebenen der Elternvertretungsgremien von der Klasse bis hoch zum Landeselternrat zwei Jahre. Elternvertreter, die noch keine zwei Jahre im Amt sind, sollten bitte ebenfalls neu gewählt werden, damit alle Gremien über die neue Legislatur voll arbeitsfähig sind.
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Sofern im abgelaufenen Schuljahr noch keine Wahlleiter zur Vorbereitung der Wahlen im neuen Schuljahr gewählt wurden, so können Sie dies für die Ebenen von Klassen-, Schul-, Kreis- bzw. Stadtelternräten noch nachholen. Diese leiten dann die Wahlen zu Beginn des neuen Schuljahres.
Ist kein Wahlleiter vorhanden bzw. dieser nicht mehr wählbar, kann der Klassenleiter für die Klassenelternvertretung, der Schulleiter für die Schulelternvertretung, ein Vertreter des örtlich zuständigen Schulamtes für die Elternvertretungen in den Kreisen und kreisfreien Städten zur Wahl einladen.
Wir wären dankbar, wenn Klassenleiter, Schulleiter oder Vertreter der örtlich zuständigen Schulämter dort nach Kräften unterstützen, wo Elternvertreter und Eltern dies allein nicht bewältigen.
Der Einladene leitet dann auch die Wahlen. Nach der Wahl des Vorsitzenden übernimmt dieser die Leitung. Die Ladungsfrist soll für alle Vertretungen mindestens 10 Tage betragen.
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Erscheinen nicht mehr als drei Wahlberechtigte zur Wahlversammlung oder nimmt kein Gewählter die Wahl an, ist die Einladung einmal zu wiederholen. In der Ladung ist auf das Unterbleiben der Wahl hinzuweisen, wenn abermals weniger als drei Wahlberechtigte erscheinen.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Schulmitwirkungsverordnung M-V vom 29.6.1998.
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Folgende Zeiträume sind nach SchMWVO M-V für die Wahlen auf den einzelnen Ebenen einzuhalten:
- Klassenelternrat- § 87 SchulG M-V (Wahl vom 31.8.- 21.9.2009
- Schulelternrat- § 88 SchulG M-V (Wahl vom 21.9.- 12.10.2009
- Kreiselternrat/ Stadtelternrat- KER/ StER- § 89 SchulG M-V (Wahl vom 12.10.- 30.10.2009)
- In beruflichen Schulen sollen die Wahlen acht Wochen nach Unterrichtsbeginn abgeschlossen sein (Wahl vom 31.8.- 26.10.2009)
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Im Ramen der Wahlen zu den Kreis- und Stadtelternräten bestimmen Sie auch die neuen Delegierten für das Plenum des Landeselternrates. Laut Schulgesetz entsenden Sie 6 Delegierte je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt in den Landeselternrat und haben hierbei dafür Sorge zu tragen, dass alle Schularten vertreten werden. Die so bestimmten Delegierten erhalten dann die Einladung für die Herbstplenartagung des Landeselternrates.
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Wählen Sie bitte auch für jeden Delegierten einen Ersatzdelegierten und melden uns alle auf den Ihnen zugehenden Delegiertenlisten.
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Die Herbstplenartagung mit Wahlen zum Vorstand des Landeselternrates M-V und den Vorsitzenden der Ausschüsse im Landeselternrat führen wir am 6.- 8.11.2009 durch.
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Weitere Informationen zum Ablauf der Wahlen auf den verschiedenen Ebenen und zu den Gremien, die zu besetzen sind, finden Sie auf unserer Homepage www.ler-mv.de unter dem Stichpunkt Wahlen. Die im Rahmen der Herbstplenartagung gewählten neuen Vorsitzenden der Ausschüsse sollten sich bitte darauf einstellen, dass sie am Wochenende vom 20.- 22.11.2009 an der Herbstplenartagung des Bundeselternrates in Bad Hersfeld teilnehmen werden. Halten Sie sich bitte diesen Termin bereits frei, wenn Sie für den Ausschussvorsitz im Landeselternrat kandidieren möchten.
Wir danken allen derzeitigen Delegierten für die Mitarbeit und wünschen allen... einen erfolgreichen Wahlverlauf im kommenden Schuljahr.
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Der Vorstand des LER M-V
Vorsitzende: Frau Anja Ziegon
Geschäftsstelle: Bisdorfer Weg 17, 18445 Hohendorf
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