Samstag, 3. November 2018

Nicht jeder Feiertag ist ein freier Tag

NICHT JEDER FEIERTAG IST EIN FREIER TAG

Warum hat wer wann frei?



Das Land macht den Feiertag

Foto: Holger Hollemann / dpa


Zu Allerheiligen haben die südlichen Bundesländer frei, am Reformationstag müssen viele Nord- und Mitteldeutschen nicht zur Arbeit. Gesetzliche Feiertage werden von den Bundesländern festgelegt, nur der 3. Oktober ist als Nationalfeiertag vom Bund festgelegt worden.


Doch nicht nur, wann die Bundesländer ihre Feiertage begehen, ist unterschiedlich. Auch wie viele freie Tage die Bürger haben, ist deswegen ungleich. So haben die Berliner als deutsches Feiertagsschlusslicht nur neun Tage frei, während die Münchner zwölf Feiertage genießen dürfen.


Warum das so ist – BILD schaut für Sie in den Kalender.


Gesetzliche Feiertage


Ein Großteil der Feiertage in Deutschland hat einen religiösen, in diesem Fall christlichen Ursprung. Nur der 1. Mai und der 3. Oktober nicht, alle anderen sind alte kirchliche Feste.


Die christliche Herkunft erklärt auch die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern: Mit der Reformation im 16. Jahrhundert entstand neben der katholischen eine zweite große Kirche in den deutschen Ländern – die evangelische.


► Die folgenden militärischen Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern der beiden christlichen Konfessionen endeten mit dem „Augsburger Religionsfrieden“ in Jahr 1555.


Darin wurde vertraglich festgelegt: „Cuius regio, eius religio“ – wessen Gebiet, dessen Glaube. Was so viel bedeutet wie, dass die Untertanen dem Glauben des jeweiligen Landesfürsten folgen sollen.


So wird beispielsweise Bayern katholisch und Sachsen evangelisch. Eine Festlegung, die bis heute nachwirkt und dem Süden Deutschlands katholische Feiertage wie Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, den Heiligen-Drei-Königs-Tag oder Fronleichnam beschert.



Einer der theologischen Streitpunkte zwischen den Konfessionen ist der Umgang mit den Heiligen oder die Bedeutung von Maria Mutter Gottes. Während sie bei den Katholiken traditionell verehrt werden, kommt ihnen in der evangelischen Religion eine vergleichsweise geringere Stellung zu.


Deshalb sind Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, der Heilige-Drei-Königs-Tag oder Fronleichnam in den traditionell protestantischen Gebieten auch keine gesetzlichen Feiertage.


Dafür gab oder gibt es in den eher evangelischen Ländern andere Feiertage wie den Buß- und Bettag oder den Reformationstag.


Doch der Buß- und Bettag ist seit 1994 nur noch in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag. In den anderen Bundesländern wurde er für die Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft. In Sachsen sind deshalb die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozent höher als im übrigen Bundesgebiet.


Schwierig gestaltet sich der Buß- und Bettag in Bayern für Eltern. Denn ihre Kinder haben schulfrei, doch die Eltern müssen zur Arbeit.


Der Reformationstag war im letzten Jahr zum 500. Jubiläum ausnahmsweise in ganz Deutschland ein Feiertag. In diesem Jahr kamen nur neun Bundesländer in den Genuss eines freien Tages. Darunter in Niedersachsen, wo der Reformationstag 2018 zum ersten Mal gesetzlicher Landesfeiertag war.


Cuius regio, eius religio: Unabhängig davon also, welcher Religion Sie persönlich angehören, gelten für Sie die Feiertagsgesetze des Landes, in dem Sie arbeiten.


Kann ich trotzdem freibekommen?


Wenn ein religiöser nicht auch gesetzlicher Feiertag ist, müssen Angestellte ganz normal arbeiten.

► Mitarbeiter haben aber einen Anspruch darauf, sich auf Antrag freistellen zu lassen.


Begründet werden muss der Antrag mit der Absicht, an einer formellen religiösen Veranstaltung wie beispielsweise einer Fronleichnamsprozession teilnehmen zu wollen. Einfach nicht arbeiten zu wollen reicht als Grund nicht.

Auch wenn die Veranstaltung beispielsweise am Vormittag stattfindet, gewähren Arbeitgeber trotzdem meist einen ganzen freien Tag.


Nur einen Tag frei gibt es aber auch, wenn das religiöse Fest eigentlich an mehreren Tagen hintereinander begangen wird.


Achtung: Freigestellt werden Sie nur, wenn Sie der Religion, die den Feiertag begeht, auch angehören.


► Geld bekommen Sie also nicht, aber Ihren Urlaub müssen sie auch nicht opfern.

Ihr Chef kann Ihnen die Freistellung verwehren, wenn betriebliche Notwendigkeiten Ihrer Abwesenheit im Wege stehen.


Gibt es auch schulfrei?


Auch Schüler, die an religiösen Veranstaltungen teilnehmen wollen, obwohl in ihrem Bundesland kein Feiertag ist, können schulfrei beantragen.

-Voraussetzung ist, dass der Glaube die Heiligung des jeweiligen Feiertag vorschreibt und der Schüler der Religionsgemeinschaft angehört.

Info: Die Freiheit zur Religionsausübung wird vom Grundgesetz (Artikel 4) garantiert.


Quelle: https://www.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/verbraucherportal/nicht-jeder-feiertag-ist-ein-freier-tag-warum-hat-wer-wann-frei-58164886.bild.html?wtmc=ml.shr

letzter Zugriff: 03.11.2018, 11.45 Uhr

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