Dienstag, 25. September 2012

Daten




Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Der Minister
Schwerin, 21.09.2012
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

um den Einsatz der Lehrkräfte an den Schulen planen zu können, müssen umfangreiche Daten von den Schülern erhoben werden. Diese gewährleisten, dass Schülerinnen und Schüler eine ggf. erforderliche besondere Förderung erhalten und dokumentieren die jeweils durchlaufenen schulischen Entwicklungsetappen. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Erfassung der Daten seit 2005 mit dem Schulberichtssystem (SBS).

Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten richtet sich nach den Vorschriften des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, der Verordnung zum Umgang mit personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigten sowie der Verordnung über die Durchführung von Statistiken an allgemein bildenden und beruflichen Schulen.

Daten mit einem Personenbezug liegen nur in der Schule bzw. sofern dies für die Regelung von Einzelfällen erforderlich ist, in der zuständigen Schulbehörde vor. Die Nutzung der Daten außerhalb der Schule, z.B. im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur oder im Statistischen Amt, erfolgt für statistische Zwecke nur anonymisiert.

Nachfolgende Daten werden von Schülerinnen und Schülern im SBS erfasst:
Schulnummer
Schülernummer
Nachname
Vorname
Bundesland
Schulart
Geschlecht
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatszugehörigkeit
Migrantenstatus
Verkehrssprache
Zuzugsjahr
Einschulungsart
Einschulungsjahr
PLZ
Wohnort
Gemeinde
Klassenname
Jahrgangsstufe
LRS
Dyskalkulie
Wiederholer
Ganztagsschüler
Bildungsgang
Externer Schüler
Schüler im Ausland
Austauschschüler
Schulart Vorjahr
Jahrgangsstufe Vorjahr
Förderbedarf
Tatsächliche Förderung
Fremdsprachen
Unterrichtseinheiten
Abschluss
Abschlussjahr
Schullaufbahnempfehlung
 
Bei einem Schulwechsel übernimmt im Schulberichtssystem die nachfolgende Schule den Schülerdatensatz der bereits von der abgebenden Schule angelegt wurde. Nur so kann verhindert werden, dass eine Schülerin oder ein Schüler doppelt im System angelegt wird. Die vollständigen Daten werden hierbei jedoch nicht übernommen, sondern einerseits die Grunddaten, d.h. Schüler-ID, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Wohnort, Straße/Nummer und Geschlecht. Darüber hinaus  werden andererseits die Daten zur Fremdsprachenreihenfolge, Staatsangehörigkeit, Einschulung und festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf weitergeleitet.

Weiterführende Informationen zum SBS, wie z.B. den Betriebserlass, können Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter dem link
erhalten.
Sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Erziehungsberechtigte sind berechtigt, die eigenen Daten bzw. die Daten Ihres Kindes an der Schule einzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Mathias Brodkorb
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