Freitag, 10. September 2010

Die Klassenfahrt

In Anbetracht der zukünftigen Klassenfahrten, liebe Eltern, hier einige (vielleicht brauchbare) Hinweise:
Für Schüler ist es eine aufregende Erfahrung und die meisten Kinder und Jugendliche fiebern ihr entgegen: die Klassenfahrt. Begleitet von ihren Lehrern übernachtet eine Schulklasse gemeinsam für einige Tage in einem Schullandheim oder einer Jugendherberge.
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Die Pädagogen gehen davon aus, dass es für die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler wichtig ist, sich für einige Tage überwiegend unter Gleichaltrigen zu bewegen und sich in diesem ganz besonderen sozialen Gefüge zu behaupten. Außerhalb des festen und wohlbekannten Familienrahmens können Kinder hier neue Erfahrungen machen und zum Teil ganz neue Seiten an sich selbst entdecken. Einzelkind Julius muss mit drei Klassenkameraden in einem Zimmer übernachten und Nesthäkchen Mia, die als Jüngste zu Hause eher Zurückhaltung an den Tag legt, blüht im Kreis von Gleichaltrigen vielleicht plötzlich auf.
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Daneben ist das Programm der Fahrt in der Regel so gewählt, dass es als Schulunterricht außerhalb der Schule verstanden werden kann. Ob bei einer Reise zu einer kulturell oder politisch bedeutsamen Stadt wie München oder Berlin, einer Naturfahrt zu einem Biosphärenreservat mit entsprechendem Programm oder einer Skifreizeit in den Alpen: In der Regel unterliegt das Programm einer Klassenfahrt einem bestimmten pädagogischen Konzept. Auch rechtlich ist eine Klassenfahrt deshalb als Schulveranstaltung zu werten, so dass die Kinder über die Schülerunfallversicherung versichert sind.
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Die Teilnahme an einer Klassenfahrt können Kinder also bereichern. Sie machen spannende Erfahrungen und entwickeln sich in ihrer Persönlichkeit weiter. Trotzdem haben viele Eltern oft ein etwas mulmiges Gefühl und wichtige Fragen bevor es losgeht.
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Hier die 10 wichtigsten Elternfragen:
- Muss ich mein Kind teilnehmen lassen?
Nein, die Entscheidung, ob Ihr Kind teilnehmen soll, treffen Sie. Allerdings gilt eine Klassenfahrt als Schulveranstaltung. Wenn Ihr Kind nicht teilnimmt, muss es für die Dauer der Fahrt den normalen Schulunterricht in einer anderen Klasse besuchen. Grundsätzlich sollten Sie überlegen, ob es für Ihr Kind nicht sinnvoll sein kann, sich einige Tage überwiegend im Kreis von Gleichaltrigen zu bewegen. Auf die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes kann sich das sehr positiv auswirken.
- Wer bestimmt das Ziel der Klassenfahrt?
Normalerweise ist der Ablauf so, dass der Lehrer mögliche Ziele auf einer Elternkonferenz vorstellt. Hier wird er vorstellen, warum er sich für dieses Ziel entschieden hat, welches Konzept dem Programm der Fahrt zu Grunde liegt und mit welchen Kosten die Fahrt verbunden ist. Am Ende wird in der Regel per Abstimmung über das Ziel entschieden. Bei höheren Jahrgängen fand oft auch schon im Klassenverband vorab eine Abstimmung mit den teilnehmenden Schülern statt. Aus rechtlicher Sicht muss der Schulleiter die Fahrt und deren Ziel genehmigen.
- Wie viel darf eine Klassenfahrt kosten?
In 16 Bundesländern gibt es 16 verschiedene Schulgesetze und darüber hinaus eine große Menge einzelner Verordnungen. Ein Maximalpreis für Klassenfahrten findet sich aber im Schulrecht keines einzigen Landes. Allerdings ist geregelt, dass die Kosten, dem Ausflugs- und dem damit verbundenen Bildungsziel angemessen sein sollen. Außerdem sollten Fahrten möglichst frühzeitig angekündigt werden, um vor allem finanziell weniger gut ausgestatteten Familien die Budgetplanung zu erleichtern und ihnen die Chance zu geben, das Geld anzusparen oder gegebenenfalls bei Ämtern Anträge auf Kostenübernahme zu stellen. Schulintern können Maximalgrenzen für die Kosten festgelegt werden. Wenn sie den Eindruck haben, die Kosten für eine geplante Fahrt seien unverhältnismäßig, sollten Sie das Gespräch mit dem Lehrer suchen.
- Wer betreut unterwegs mein Kind?
Die Regel sind zwei Betreuungs- und Aufsichtspersonen, wenn eine Klasse unterwegs ist. Der Klassenlehrer, der die Fahrt organisiert hat, ist dabei und wird in der Regel von einer weiteren Lehrkraft unterstützt. Um den weiterlaufenden Schulbetrieb nicht allzu sehr durch den Ausfall von gleich zwei Lehrern zu belasten, wird als zweite Aufsichtsperson gern auf einen Förderlehrer, beziehungsweise auf eine noch in Ausbildung befindliche Lehrperson zurückgegriffen. Gerade an kleinen Dorfschulen mit wenig Lehrpersonal kommt es auch vor, dass sich engagierte Eltern bereit erklären, die Klassenfahrt zu begleiten.
Ist es in der Grundschule noch akzeptabel, wenn zwei Lehrerinnen, die Fahrt begleiten, sollten danach in höheren Jahrgängen immer ein Mann und eine Frau die Aufsicht haben.
- Wer haftet?
Als Schulveranstaltungen sind Klassenfahrten von der Schülerunfallversicherung abgedeckt. Die begleitenden Lehrkräfte sind verantwortlich und können gegebenenfalls haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und Schüler dadurch zu Schaden kommen. Deshalb kann ein Lehrer einige Verhaltensweisen aufgrund dieser besonderen Verantwortung, die er hat, nicht akzeptieren. Verstößt ihr Kind massiv gegen die Regeln, trinkt zum Beispiel größere Mengen Alkohol, ist der Lehrer berechtigt, es von der Fahrt auszuschließen. Sie müssen dann die Rückführung Ihres Kindes organisieren und auch die Kosten tragen. Unter Umständen kann es erforderlich sein, dass Sie es selbst abholen.
Wenn es schon im Vorfeld der Fahrt mehrmals einschlägige Disziplin-Probleme mit ihrem Kind gab, kann der Lehrer ihm die Teilnahme an der Fahrt auch von vornherein verweigern. Dann besucht ihr Kind zwischenzeitlich den Regelunterricht in einer anderen Klasse.

- Was passiert, wenn mein Kind krank wird?
Der Lehrer ist verpflichtet, Sie schnellstmöglich zu informieren, wenn ihr Kind erkrankt oder es sich schwerer verletzt. Sofern das Möglich ist, sollten Sie es dann abholen, damit es sich im heimischen Umfeld auskurieren kann. Natürlich ist das nicht immer möglich. Bei einer Fahrt nach München oder einer Skifreizeit kann von Ihnen niemand verlangen, dass Sie sich ins Auto setzen und hinfahren, wenn Sie selbst in Norddeutschland wohnen. In diesem Fall wird der Lehrer das weitere Vorgehen eng mit Ihnen abstimmen und je nach Lage des Sachverhalts einen Krankentransport nach Hause, in jedem Fall aber eine geeignete medizinische Versorgung veranlassen.
- Wer kommt dann für entstehende Kosten auf?
Da vor jeder Klassenfahrt ein Schreiben des Lehrers umgeht, in dem Sie mit Ihrer Unterschrift dessen verbindliche Teilnahme erklären, obliegen Ihnen auch alle anfallenden Kosten, für einen notwendigen frühzeitigen Rücktransport. Vor allem bei größeren Fahrten ins Ausland kann es sinnvoll sein, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Oft hat der Klassenlehrer eine solche Möglichkeit bereits vorgesehen und bietet diese mit an. Bei einer Klassenfahrt ins Ausland sollten Sie darüber hinaus bei Ihrer Krankenkasse erfragen, ob und welchem Ausmaß dort Versicherungsschutz besteht.
- Wie kann ich mein Kind unterwegs erreichen?
Am einfachsten geht das natürlich, indem Sie Ihrem Kind ein Handy mitgeben. Allerdings gibt es Lehrer, die die Mitnahme elektronischer Geräte verbieten, damit die Schüler zum Beispiel bei Stadt- oder Museumsführungen nicht die MP3-Player-Funktion nutzen und sich und andere dadurch ablenken. Natürlich wird der Lehrer ihnen aber die Telefonnummer der Jugendherberge mitteilen, in der die Klasse übernachtet, so dass Sie Ihr Kind in dringenden Fällen auf diesem Weg erreichen können. Seien Sie aber zurückhaltend. Gerade für anhängliche Kinder ist die Erfahrung wichtig, einmal für wenige Tage von den Eltern getrennt zu sein. Außerdem ist gerade nach Telefonaten die Gefahr von Heimweh sehr groß.
- Wird auf Krankheiten wie Asthma oder Allergien Rücksicht genommen?
Meistens ist der Ablauf so, dass vor der Klassenfahrt ein Fragebogen zu gesundheitlichen Problemen der Kinder an die Eltern verteilt wird. Hier wird auch nach regelmäßig einzunehmenden Medikamenten gefragt. Beschreiben Sie sehr genau, welche besonderen Vorkehrungen für einen bestmöglichen Gesundheitsschutz Ihres Kindes zu treffen sind. Ist es schwer, dies schriftlich auf einem Fragebogen genau zu erklären, suchen Sie im Vorfeld der Fahrt das Gespräch mit dem Lehrer. Sie können davon ausgehen, dass eine begleitende Lehrkraft ein hohes Interesse daran hat, dass es unterwegs allen Kindern gut geht - nicht zuletzt wegen der eigenen Haftung. Die Lehrer werden dafür alles in Ihrer Macht stehende tun.
- Kann ich bestimmte Aktivitäten für mein Kind verbieten?
Als Erziehungsberechtigte haben die Eltern natürlich die Entscheidungsgewalt, ob Ihr Kind an potenziell gefährlichen Aktivitäten teilnehmen darf. Ist Ihr Kind zum Beispiel Nichtschwimmer, können Sie die Teilnahme an einem Schwimmbadbesuch oder auch an einer Bootsfahrt auf einem Fluss ausschließen. Es empfiehlt sich aber immer, wirklich nur solche Aktivitäten auszuschließen, die wirklich für Ihr Kind individuell problematisch sind. Wenn Sie Ihrem Kind die Teilnahme an zu vielen der geplanten Aktivitäten verbieten, steht es zu oft allein da und kann sich nicht beteiligen, während der Rest der Gruppe über die gemeinsamen Erlebnisse spricht. Machen Sie Ihr Kind also nicht ohne Not zum Außenseiter.

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Quelle:
http://eltern.t-online.de/schulen-die-zehn-wichtigsten-eltern-fragen-zum-thema-klassenfahrt/id_42778660/index, 08.09.2019, 22.20 Uhr
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