Liebe Eltern,
im demnächst beginnenden Schuljahr 2014/2015 finden obligatorisch keine Wahlen zu den Mitwirkungsgremien in den Schulen statt.
Dennoch kann sich dies aus den verschiedensten Gründen, wie z.B. Klassenneubildung, Ausscheiden gewählter Elternvertreter usw., nötig machen.
Für diese Fälle schlagen wir Ihnen folgende Termine (§ 9, SchMW-VO) vor:
Auch wenn Wahlen in diesem Jahr nicht durchgängig stattfinden, gilt es hierbei die Schulmitwirkungs-Verordnung und das Schulgesetz zu beachten.
Sollten sich auch in den Kreis- und Stadtelternräten Änderungen ergeben, so danken wir Ihnen wenn Sie uns diese möglichst kurzfristig nach Abschluss der entsprechenden Wahlen übermitteln.
Geschäftsstelle, 12.08.2014
Quelle:http://www.ler-mv.de/index.php?page=368
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