Aus dem Logbuch des Segelschulschiffs „Gymnasium
Grimmen“
|
Das Segelschulschiff „GG“ hat
auch in diesem Schuljahr wieder Fahrt aufgenommen. Alle sind an Bord, Schüler
und Lehrer. Eltern warten im Hafen auf ihre Kinder und hoffen, dass alle
erfolgreich,
froh und munter sind. Doch
täglich geht das Schiff neu auf kleine und manchmal auf große Fahrt.
Viele Häfen sind bekannt und
werden jährlich angelaufen, Routine stellt sich ein.
Am Ruder stehen oft Lehrer, manchmal
der Koordinator oder die Schulleitung, seltener Schüler oder Eltern.
Vielleicht fahren wir so in sicherem
Wasser, aber vielleicht lernen wir so manche Schönheiten, Wunder und Risiken der Weltmeere
nicht mehr kennen.
Darum werden nun die Besatzung
und Eltern gefragt, ob sie in der Steuergruppe des Segelschulschiffes „GG“ mitwirken wollen. Die
entsprechenden Gesetze wurden in Schwerin
verändert, um diesen
neuen Kurs zu fahren.
Wer sich also für diese Form der Mitwirkung und Mitgestaltung
interessiert, liest weiter.
|
Gesetzliche Grundlagen für die Mitwirkung in der Steuergruppe:
|
1.
Schulgesetz:
§ 39a
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an der Selbstständigen Schule
Jede Schule gestaltet auf der
Grundlage der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die
Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen
Angelegenheiten selbstständig und in eigener Verantwortung.
2.
Verordnung zur Qualitätssicherung :
§ 1
Allgemeines
(1) Die Schule ist zu einer kontinuierlichen und
eigenverantwortlichen Qualitätsentwicklung und
Qualitätssicherung auf der Basis
eines Schulprogrammes unter Beachtung der Wahrung der
Bildungschancen aller Schüler verpflichtet.
(2) Das Schulprogramm wird auf folgende Bereiche für die Qualitätsentwicklung
und Qualitätssicherung
in der Selbstständigen
Schule ausgerichtet:
1. Unterricht,
2. Ergebnisse der Schule,
3. Lehrerprofessionalität und Personalentwicklung,
4. Schulmanagement,
5. Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung,
6. Schulkultur und Schulklima.
§ 3
Schulleitungen und Steuergruppen
(1) Entsprechend des § 101 des Schulgesetzes tragen
die Schulleiter besondere Verantwortung für den Prozess der Schulprogrammarbeit
Selbstständiger Schulen oder der Implementierung des Qualitätsmanagements an
beruflichen Schulen.
(2) An jeder Schule arbeitet eine
durch den Schulleiter berufene Steuergruppe, die aus Vertretern der Schulleitung und des Kollegiums besteht. Sie soll durch Schüler- und
Elternvertreter erweitert werden. Die Steuergruppe koordiniert die
Erarbeitung des Schulprogramms sowie die interne Evaluation, befördert den
Kommunikations- und Kooperationsprozess an der Schule, initiiert eine
gründliche Analyse und Dokumentation des erreichten Entwicklungsstandes.
|
Womit war die bisherige Steuergruppe beschäftigt?
|
- Stundentafel
- Angebote im
Wahlpflichtunterricht
- Prävention
- moderner Unterricht
- Gesunde Schule
- Schulklima
- Weiterentwicklung der
Ganztagsschule
- Berufsberatung
- Schulprogramm überarbeiten
- Möglichkeiten der Förderung
- Lesekompetenz
weiterentwickeln
- soziales Klima in den Klassen
und Leistungsentwicklung
- Ausstattung der Schule,
Werterhaltung, kulturvolles Umfeld, Ordnung und Sicherheit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Selbstevaluation, Externe
Evaluation u.a.
Hinweis: In vielen
Bereichen arbeiten wir mit Konzeptionen und Checklisten, um stets eine umfassende und qualitätsvolle
Arbeit im Blick zu haben.
Die Steuergruppe bezieht
natürlich weitere Personen in die Arbeit mit ein.
|
Womit ist die Steuergruppe in Zukunft beschäftigt?
|
- Neufassung Schulprogramm
- mit Partnern der Schule
Kooperationsvereinbarungen treffen
- Schulsozialarbeit erweitern
- Zertifikat „Gesunde Schule“
verteidigen
- Angebote in und außerhalb des
Unterrichts
- Förderung der Schüler
- Raum- und Zeitkonzept
überarbeiten
- Einsatz moderner Medien im
Unterricht
- Schulprojekte interessant
gestalten
- und weitere Dinge und
Aktivitäten, die wir gemeinsam für wichtig erachten
|
Wer gehörte bisher zur Steuergruppe?
|
Frau Wohlfahrt, Herr Klebowski, Frau Dinse, Frau Alff und Herr Kasch
|
Termine/Organisatorisches
|
+ bis zum 13.11.13- Ausgabe dieses
Info- Blattes „Zur Arbeit der Steuergruppe am Gymnasium
Grimmen“
+ bis zum 13.12.13- Einreichen der Bereitschaftserkärung zur Mitarbeit
in der Steuergruppe durch
Eltern, Schüler und Lehrer
(schriftlich, formlos) im Sekretariat
+ am 17.12.13- Berufung der neuen Mitglieder der Steuergruppe durch den
Schulleiter durch Aus-
hang und Bekanntgabe auf dem
Weihnachtskonzert, zu dem alle Mitglieder herzlich eingeladen
sind
+ Vertreter der bisherigen Steuerguppe geben einen Einblick in die
Arbeit der Steuergruppe, bevor
die neue Steuergruppe sich
konstituiert
- 8.1.14-
11.35 Uhr- Beratung mit Schülern
- 13.1.14- 14.00 Uhr- Beratung
mit Lehrern
- 13.1.14- 19.00 Uhr- Beratung
mit Eltern
- 18.2.14- 19.00 Uhr- Erste
Zusammenkunft der neuen Steuergruppe
|
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen